„Wir brauchen mehr Parität in den Parlamenten. Frauen sind dort deutlich unterrepräsentiert. Das hat strukturelle Gründe, die aufgebrochen werden müssen. Und zwar bundesweit. Artikel 3 Grundgesetz enthält einen Gleichstellungsauftrag. Der Staat muss also aktiv auf die Durchsetzung der Gleichberechtigung zwischen Männern und Frauen hinwirken - auch und gerade in den Parlamenten.
Ein Paritätsgesetz ist hierfür ein geeignetes Mittel. Die Debatte hierüber ist mit dem Urteil in Thüringen nicht beendet. Im Gegenteil: Es besteht weiter Handlungsbedarf für mehr Teilhabe und eine bessere Repräsentation von Frauen in den Parlamenten. Darauf werden wir bei der Wahlrechtsreform hinwirken.“