„Ständiges Nennen der „freiwilligen Verbindlichkeit“ macht diese nicht wirkungsvoller. Runde Tische und Dialogforen bleiben ohne gesetzliche Verankerung folgenlos. Im Bundestierschutzgesetz gibt es viele Regelungslücken, die nur gesetzlich zu schließen sind. So gibt es zum Beispiel bei der Wildtierhaltung und bei Qualzuchten von Tieren Missstände, denen zwingend gesetzlich begegnet werden muss. Wir nehmen den Grundgesetzauftrag ernst, zum Schutz der Tiere zu handeln.“
O-Ton von Christina Jantz
Im Bundestierschutzgesetz gibt es viele Regelungslücken
Die Tierschutzbeauftragte der SPD-Bundestagsfraktion, Christina Jantz, wünscht sich von Bundeslandwirtschaftsminister Schmidt, die Lücken im Bundestierschutzgesetz zu schließen.