„Die Situation der kommunalen Finanzen ist weiterhin deutlich angespannt. Um die Handlungsfähigkeit der Kommunen zu stärken und die Lebensqualität der Bürgerinnen und Bürger vor Ort zu erhöhen, braucht es daher einen kommunalen Schuldenschnitt.
Das SPD-Parteipräsidium hat zuletzt an Bundesregierung und Länder appelliert, die bereits vor Jahren entwickelten Vorschläge für einen Altschuldenschnitt voranzutreiben. Ein von der FDP-Bundestagsfraktion in Auftrag gegebenes Gutachten bestätigt jetzt, dass dafür eine Grundgesetzänderung des Artikels 104a Abs. 1 nötig ist, um eine Schuldenübernahme durch den Bund zu ermöglichen.
Der Bundesfinanzminister sollte in der Folge einen baldigen und konkreten Vorschlag zur Änderung des Grundgesetzes vorlegen, nicht zuletzt da er mehrfach betonte, an dem im Koalitionsvertrag angedachten Konzept festzuhalten, und Eckpunkte einer Altschuldenhilfe erneut veröffentlichte.
Nun muss die Union ihre Blockade im Bundestag wie -rat überwinden und für das Wohl der Kommunen eintreten. Nicht zuletzt NRW-Ministerpräsident Wüst ist aufgefordert, die Länderchefs der Union zur Unterstützung zu bewegen. Gerade die Kommunen in NRW brauchen Hilfe, da die Landesregierung den Kommunen die notwendigen Finanzmittel vorenthält.“