Pressemitteilungen
2023: Das Bundesgesetzblatt wird digital
Mit Beginn des neuen Jahres tritt das Gesetz zur Einführung der elektronischen Gesetzesverkündung in Kraft. Die Ampel verbessert damit den Zugang zu amtlichen Inhalten und beschleunigt die Verkündung von Gesetzen, erklärt Macit Karaahmetoglu.Grundlegende Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts tritt in Kraft
Anfang 2023 tritt die Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts aus der letzten Wahlperiode in Kraft. Dadurch werden Selbstbestimmung und Autonomie unterstützungsbedürftiger Menschen gestärkt und die Qualität der Betreuung verbessert, erklärt Luiza Licina-Bode.Mehr soziale Gerechtigkeit bei strafrechtlichen Sanktionen
Die heute im Bundeskabinett beschlossene Reform des Sanktionenrechts ist ein wichtiger Schritt für mehr Gerechtigkeit in unserem Strafsystem und der Startschuss für die Beratungen im Parlament. Ziel ist die Entlastung von Menschen, die wegen einer nicht bezahlten Geldstrafe in Haft müssen, die angemessene Bestrafung von frauen- und queerfeindlichen Straftaten sowie die Reform des Maßregelvollzugs bei suchtkranken Straftätern. Insbesondere bei den Ersatzfreiheitsstrafen wollen wir uns im parlamentarischen Prozess für noch mehr Verbesserungen einsetzen, erklären Carmen Wegge und Johannes Fechner.Wir stärken Hinweisgeberinnen und Hinweisgebern den Rücken
Der Bundestag hat gestern in erster Lesung das Hinweisgeberschutzgesetz beraten. Nach jahrelanger Unionsblockade geht es nun endlich voran beim Schutz von Whistleblowern, erklärt Sebastian Fiedler.Online-Hass bekämpfen, Geflüchtete besser beraten – wir stärken den Rechtsstaat
Die SPD-Bundestagsfraktion fördert wichtige Projekte für den Rechtsstaat. Wir setzen uns in den Haushaltsverhandlungen für gesellschaftlich relevante Vorhaben ein, die den Rechtsstaat stützen und stärken, sagen Sonja Eichwede und Esther Dilcher.Streichung des § 219a StGB: Ein Erfolg für die Selbstbestimmung von Frauen
Morgen wird der Deutsche Bundestag die Streichung von § 219a aus dem Strafgesetzbuch in 2./3. Lesung voraussichtlich beschließen. Das ist ein wichtiger Schritt für die Selbstbestimmung von Frauen und ein wichtiger Schritt in Richtung eines modernen Strafrechts, sagen Sonja Eichwede und Leni Breymaier.Das Bundesgesetzblatt wird digital
Mit dem heute im Bundeskabinett beschlossenen Entwurf eines Gesetzes zur Einführung der elektronischen Gesetzesverkündung und zur Modernisierung des Verkündungs- und Bekanntmachungswesens verbessert die Ampel den Zugang zu amtlichen Inhalten und beschleunigt die Verkündung von Gesetzen, sagt Sonja Eichwede.Streichung des Paragrafen 219a: Endlich mehr Selbstbestimmung für Frauen
Morgen berät der Bundestag in erster Lesung über die Streichung des Paragrafen 219a. Nach der aktuellen Rechtslage ist es Ärztinnen und Ärzten unter Androhung von Strafe verboten, über Methoden und Abläufe eines möglichen Schwangerschaftsabbruchs öffentlich zu informieren. Auch die Reform der Regelung im Jahr 2019 hat das Informationsdefizit der betroffenen Frauen nicht beseitigt. Mit der Streichung des Paragrafen 219a StGB stärken wir das Recht auf sexuelle und reproduktive Selbstbestimmung. In der Vergangenheit ergangene strafgerichtliche Urteile gegen Ärztinnen und Ärzte heben wir auf, sagen Carmen Wegge, Sonja Eichwede und Josephine Ortleb.Sexuellen Missbrauch ohne Beschränkung der Kommunikationsfreiheit wirksam bekämpfen
Die EU-Kommission hat heute ihren Vorschlag zur Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs von Kindern mittels Erkennung, Entfernung und Meldung illegaler Online-Inhalte vorgelegt. Mit dem Regelungsvorschlag sollen die Unternehmen verpflichtet werden, Kommunikationsinhalte auf sexuellen Missbrauch zu überprüfen und im Verdachtsfall zu melden und zu entfernen. Die SPD-Bundestagsfraktion begrüßt das Bemühen der EU-Kommission, besser gegen die Darstellung von sexuellem Kindesmissbrauch vorzugehen, erklären Sebastian Hartmann, Sonja Eichwede und Jens Zimmermann.Mehr Rechtssicherheit für Ärztinnen und Ärzte und mehr Selbstbestimmung für Frauen
Der heute beschlossene Regierungsentwurf sieht die Streichung des § 219a Strafgesetzbuch vor und schafft damit Rechtssicherheit für Ärztinnen und Ärzte, die Schwangerschaftsabbrüche vornehmen. Damit wird Frauen ein umfassender Zugang zu sachgerechten und medizinisch notwendigen Informationen gewährt, sagt Sonja Eichwede.Seiten
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