Pressemitteilungen

10.10.2024 Pressemitteilung Nr. 190

Besserer Schutz für Rettungskräfte und Ehrenamtliche

Heute wird im Bundestag der Gesetzentwurf zur Stärkung des Schutzes von Vollstreckungsbeamten und Rettungskräften sowie sonstigen dem Gemeinwohl dienenden Tätigkeiten in erster Lesung beraten. Ziel der Änderung des Strafrechts ist es, Menschen, die sich für unsere Gesellschaft einsetzen, strafrechtlich besser zu schützen. Denn immer häufiger sind beispielsweise Feuerwehrleute, Polizisten, Kommunalpolitiker oder Journalisten Beleidigungen, Anfeindungen oder gar Gewaltattacken ausgesetzt, erklärt Johannes Fechner.
10.10.2024 Pressemitteilung Nr. 185

Wir schützen das Bundesverfassungsgericht

Ein überparteiliches Bündnis mehrerer demokratischer Fraktionen hat heute zwei Gesetzentwürfe in den Bundestag eingebracht, mit denen die Stellung des Bundesverfassungsgerichts im Grundgesetz verankert wird. Dadurch werden die Abwehrkräfte des Bundesverfassungsgerichts gegen Angriffe autoritärer und antidemokratischer Kräfte gestärkt, erklären Johannes Fechner und Sonja Eichwede.
04.09.2024 Pressemitteilung Nr. 166

Rettungskräfte und Ehrenamtliche strafrechtlich besser schützen

Heute hat das Bundeskabinett den Gesetzentwurf zur Änderung des Strafrechts zur Stärkung des Schutzes von Vollstreckungsbeamten und Rettungskräften sowie sonstigen dem Gemeinwohl dienenden Tätigkeiten beschlossen. Ziel ist es, Menschen, die sich für unsere Gesellschaft einsetzen, strafrechtlich besser zu schützen. Die SPD-Fraktion im Bundestag will diesen wichtigen Gesetzesvorschlag der Bundesregierung schnell im Bundestag beraten und verabschieden, sagt Johannes Fechner.
23.07.2024 Pressemitteilung Nr. 154

Wir schützen die Demokratie vor Verfassungsfeinden

Grundgesetzänderung das Bundesverfassungsgericht vor möglichen Angriffen von Verfassungsfeinden noch besser zu schützen. Dazu werden grundlegende Strukturen des Bundesverfassungsgerichtes, die bislang einfachgesetzlich geregelt sind, in das Grundgesetz aufgenommen. Es handelt sich konkret um den Status des Gerichts, die Amtszeit der Richter (12 Jahre), die Altersgrenze der Richter (68 Jahre), die Zahl der Richter (16), die Zahl der Senate (2), Ausschluss der Wiederwahl nach 12 Amtsjahren, die Fortführung der Amtsgeschäfte bis zur Wahl des Nachfolgers, die Bindungswirkung der Entscheidungen des Gerichts und die Geschäftsordnungsautonomie. Außerdem ergänzen wir im Grundgesetz eine Öffnungsklausel für eine Regelung, falls bei der Wahl in einem Wahlgremium (Bundestag beziehungsweise Bundesrat) keine Mehrheit für einen Kandidaten oder eine Kandidatin zustande kommt. Von dieser Öffnungsklausel machen wir zugleich Gebrauch: Wir regeln in einem Gesetz, dass das Wahlrecht im Falle einer Blockade in einem Wahlorgan nach einer bestimmten Frist auch vom anderen Organ ausgeübt werden kann, sagt Johannes Fechner.
16.05.2024 Pressemitteilung Nr. 96

Gezieltere Verfolgung von Sexualstraftätern

Der Deutsche Bundestag behandelt heute in abschließender Lesung einen Gesetzentwurf zur Anpassung der Mindeststrafen des § 184b StGB. Wir werden mit diesem Gesetz die verschärften Strafen für den Besitz von Missbrauchsdarstellungen von Kindern beibehalten und gleichzeitig die Mindeststrafen anpassen. So können wir angemessen mit Warnfällen umgehen und die Ressourcen der Strafverfolgungsbehörden auf die Verfolgung wirklicher Sexualstraftäter konzentrieren, sagt Johannes Fechner.
25.04.2024 Pressemitteilung Nr. 84

Unzulässige Interessenwahrnehmung durch Abgeordnete soll strafbar werden

Heute wird der Bundestag eine Reform der Abgeordnetenbestechung beschließen, um bestehende Straflücken zu schließen. Bislang konnte ein Abgeordneter nur strafrechtlich belangt werden, wenn er sich für Tätigkeiten bezahlen ließ, die zum Kernbereich der Abgeordnetentätigkeit gehören, also zum Beispiel für eine bestimmte Rede, Abstimmung im Bundestag oder einem seiner Gremien. In der sogenannten Masken-Affäre kassierten die ehemaligen Unionsabgeordneten Georg Nüßlein und Alfred Sauter Millionen für die Vermittlung von Maskengeschäften, mussten aber freigesprochen werden und durften ihre Millionenprovisionen behalten, weil der Tatbestand der Abgeordnetenbestechung nicht erfüllt war, da sie die Gewinne neben ihrem Mandat einnahmen. Diese Konstellation ist zukünftig strafbar, erklären Johannes Fechner, Canan Bayram und Stephan Thomae.
13.03.2024 Pressemitteilung Nr. 46

Elementarschäden günstig versichern

Die Ahrtalkatastrophe und die Sturmfluten an unserer Küste haben zuletzt gezeigt: Extrem- und Starkwetterereignisse werden zunehmen und zu größeren Schäden führen. Neben verstärkter Prävention und baulichen Anpassungen braucht es eine höhere Versicherungsdichte gegen Elementarschäden. Mit dem Positionspapier wollen wir als SPD-Bundestagsfraktion abseits konkreter Ereignisse die Diskussion um die Elementarschadenversicherung vorantreiben, erklärt Johannes Fechner.
22.02.2024 Pressemitteilung Nr. 33

Abgeordnetenbestechung: Koalition will schärfere Regeln

Heute wird im Deutschen Bundestag ein Reformvorschlag der Ampelfraktionen zur Verschärfung der Abgeordnetenbestechung in erster Lesung debattiert. Skandale wie die sogenannte Masken-Affäre von Unionspolitikern während der Corona-Pandemie haben gezeigt, dass im politischen Bereich eine wirksamere Ausgestaltung der Gesetzgebung notwendig ist, um unzulässigen Vorteilsnahmen entgegenzuwirken. Die Ampelfraktionen haben hiermit einen Gesetzentwurf zur Schließung bestehender Strafbarkeitslücken in den Bundestag eingebracht, nach dem auch unerlaubtes Handeln neben dem Mandat strafbar gemacht wird, erklären Johannes Fechner und Sonja Eichwede.
07.02.2024 Pressemitteilung Nr. 28

Gezielter gegen Sexualstraftäter

Heute hat das Bundeskabinett einen Gesetzentwurf zur Anpassung der Mindeststrafen des § 184b StGB beschlossen. Mit diesem Gesetz wollen wir die Strafverschärfung für den Besitz von Missbrauchsdarstellungen von Kindern beibehalten und gleichzeitig die Ressourcen besser auf die Verfolgung von tatsächlichen Sexualstraftätern konzentrieren, sagt Johannes Fechner.
20.10.2023 Pressemitteilung Nr. 204

Mehr Transparenz bei politischer Einflussnahme

Der Deutsche Bundestag hat gestern das bestehende Lobbyregister nachgeschärft. Interessensvertreter müssen künftig noch klarer darstellen, wo und in wessen Auftrag sie Einfluss nehmen wollen und wer sie finanziert. Dabei gilt für Wohlfahrtsverbände eine Sonderregelung, um die Spendeneinnahmen nicht zu gefährden. Mit den Verschärfungen werden Entscheidungen in Bundestag für die Bürgerinnen und Bürger noch nachvollziehbarer. Gerade in schwierigen Zeiten ist es wichtig, dass die parlamentarischen Abläufe transparent sind, erklärt Johannes Fechner.

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