Eine Liberalisierung von Fernbuslinien ist an sich keine grundsätzlich falsche Maßnahme. Der entsprechende Gesetzentwurf der Bundesregierung, der jetzt im Kabinett beschlossen wurde, ist jedoch einseitig und schlecht gemacht. Uwe Beckmeyer erläutert, warum.

 

Eine Liberalisierung von Fernbuslinien ist an sich keine grundsätzlich falsche Maßnahme. Der entsprechende Gesetzentwurf der Bundesregierung, der am 3. August 2011 im Kabinett beschlossen wurde, ist jedoch einseitig und schlecht gemacht.

 

Die Öffnung des Fernbusmarktes gefährdet den Bestand des Schienenverkehrs insbesondere in Randlagen. Eine Ausdünnung des Schienenverkehrs in Randgebieten ist jedoch nicht zu akzeptieren. Die Bundesregierung erwähnt in ihrem Bericht vom 10. November 2010 zur Überprüfung der Bedarfspläne für die Bundesschienenwege und die Bundesfernstraßen, dass sich die Verkehrsnachfrage in Busfernlinien zu rund 60 Prozent aus Verlagerung vom Schienenpersonenverkehr, zu 20 Prozent aus Verlagerung vom motorisierten Individualverkehr und zu weiteren 20 Prozent aus induziertem Busfernverkehr zusammensetzt.

 

Mit der Zulassung von Fernbuslinien muss die Bundesregierung dem Grundsatz der Kostenwahrheit für die Verkehrsinfrastruktur gerecht werden und konsequent die Fahrten der Busfernlinien mit einer entsprechenden Bundesautobahnmaut belegen. Während Fernzüge hohe Preise für die Nutzung der Schienentrassen zahlen, würden Busse nicht mit Entgelten für die Nutzung der Straßeninfrastruktur belegt. Es wäre schon absurd, ein bundesweites Schienennetz mit viel Steuergeld auszubauen und instand zu halten, um es dann durch andere Verkehrsträger zu beinträchtigen. Auch darf die Bundesregierung innerhalb des Verkehrsträgers Straße keine Unterscheidung treffen zwischen gebührenfreien Kaffeefahrten und gebührenpflichtigem Lkw-Verkehr.

 

Es muss garantiert sein, dass für künftige Beschäftigte ordentliche Löhne und Arbeitsverträge gewährleistet werden. Die Konkurrenz von Busunternehmen darf nicht über soziale Standards verzerrt werden. Lohn- und Sozialdumping auf deutschen Straßen sind mit der SPD nicht zu machen.

 

Billigangebote bei Fernbusverkehren dürfen auch nicht zur Aufhebung der gesetzlich vorgeschriebenen Sicherheitsstandards führen. Hier muss ein Maßnahmenkatalog von der Bundesregierung erarbeitet werden, wie präventive Sicherheitskontrollen effektiv durchgeführt werden können.

 

Ein weiteres Manko des Gesetzentwurfs sind die fehlenden verbindlichen Standards für die Barrierefreiheit. Hier muss uneingeschränkt die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention verwirklicht werden.

 

Die SPD wird sich bei den Beratungen im Bundestag und Bundesrat dafür einsetzen, dass die genannten Maßnahmen maßgeblich mit in das Gesetz aufgenommen werden.