Der Bundestag verabschiedet heute das Gesetz zur Neuregelung der Vormünder- und Betreuervergütung und zur Entlastung von Betreuungsgerichten und Betreuern. Das markiert den Beginn eines notwendigen Reformprozesses zur Stabilisierung dieser wichtigen Berufsgruppen. Mit dem Gesetz steigt deren durchschnittliche Vergütung zunächst um 12,7 Prozent.

Sonja Eichwede, rechtspolitische Sprecherin:
„Die Betreuerinnen und Betreuer in unserem Land leisten eine unverzichtbare Arbeit. Sie helfen Menschen, die beispielsweise aufgrund von Alter, Erkrankungen oder Behinderungen Unterstützung benötigen, ein selbstbestimmtes Leben zu führen. Hierfür gebührt ihnen nicht nur Dank. Sie müssen auch angemessen vergütet werden. Aufgrund der stark gestiegenen Ausgaben sind zuletzt immer mehr Betreuungsvereine und Betreuer in eine finanzielle Schieflage geraten. Ein weiteres Abwarten auf neue Reformvorschläge war keine Option. Der Inflationsausgleich würde Ende 2025 ersatzlos auslaufen. Dieses Risiko können wir mit Blick auf eine möglicherweise schwierige Regierungsbildung nicht eingehen. Wir mussten jetzt handeln.“

Luiza Licina-Bode, zuständige Berichterstatterin:
„Die Kritik der Betreuungslandschaft ist bei uns angekommen. Der Entwurf aus dem Justizministerium wurde daraufhin stark überarbeitet und sorgt nun für eine durchschnittliche Vergütungserhöhung um 12,7 Prozent. Uns ist aber bewusst, dass dies nicht das Ende eines Reformprozesses ist, sondern der Anfang. Mit einer Evaluationsverpflichtung nach zwei Jahren machen wir deutlich, dass der Gesetzgeber nicht von einer umfangreichen Systemreform in der nächsten Legislaturperiode entbunden wird. Wir werden dann dafür sorgen, dass die Betreuungslandschaft langfristig und nachhaltig stabilisiert wird.“