Sebastian Fiedler, zuständiger Berichterstatter:

Der Bundestag hat in 2./3. Lesung eine dringend notwendige Verlängerung der Befugnis zur Anordnung von Telekommunikationsüberwachungen bei Wohnungseinbruchsdiebstählen beschlossen. Diese Änderung ist mit dem Abschluss des Gesetzes zur Höfeordnung verbunden, damit sie noch rechtzeitig in Kraft treten kann.

„Wir stellen heute sicher, dass bei Wohnungseinbruchsdiebstählen weiterhin effektiv ermittelt werden kann. Auch künftig kann bei einem Verdacht auf einen Wohnungseinbruchsdiebstahl eine Überwachung von Telefongesprächen, E-Mails und anderer Kommunikation angeordnet werden. Ohne den heutigen Beschluss im Bundestag wäre die geltende Befugnis ersatzlos ausgelaufen und ab dem 12. Dezember hätten viele Wohnungseinbrüche noch schwerer aufgeklärt werden können als ohnehin schon. Diese Änderung war dringend notwendig und duldete keinen Aufschub, deswegen hat eine große Mehrheit unter den demokratischen Fraktionen heute dafür gestimmt.

Die heute auf den Weg gebrachte Verlängerung der Befugnis musste leider erneut befristet werden, obwohl mit der erneuten Evaluation eine weitere bürokratische Belastung der ohnehin bis an die Grenzen belasteten Strafjustiz einhergeht. Die SPD-Bundestagsfraktion hätte sich eine Entfristung gewünscht. Leider fand sich dafür keine politische Mehrheit. Die Erkenntnisse aus der öffentlichen Anhörung des Rechtsausschusses bestätigen unsere bisherige Einschätzung: Die Ermittlungsbehörden greifen sparsam auf die Befugnis zurück und nutzen sie nur in den Fällen, in denen sonst keine anderen Ermittlungsansätze zur Verfügung stehen. Dennoch resultieren unter anderem aus Telefonüberwachungsmaßnahmen teils herausragende Ermittlungserfolge. Entscheidend ist jetzt, dass die Regelung zunächst weiter gilt und die Strafjustiz damit handlungsfähig ist.“