Die SPD-Bundestagsfraktion begrüßt die Entscheidung des Bundesrats, den Vermittlungsausschuss zur Novelle des Arzneimittelgesetzes anzurufen. Wir erhalten damit die letzte Chance in dieser Legislaturperiode, den Entwurf des Arzneimittelgesetzes zu verbessern, um zu erwartende Vollzugsdefizite zu vermeiden. Wir brauchen eine größere Transparenz im System bei den Erzeugern, bei den Tierärzten und schließlich im Betrieb. Eine wirksame Kontrolle und Minimierung des Antibiotikaeinsatzes in der Nutztierhaltung braucht eine klare Datengrundlage, aus der Ross und Reiter hervorgehen. Voraussetzung ist eine zentrale Datenbank, an die Tierhalter und Tierärzte Abgabe und Anwendung zeitnah melden müssen. Das vorliegende Gesetz der Bundesregierung ermöglicht einen Zeitraum von anderthalb bis zwei Jahren bevor die Vollzugsbehörden eingreifen dürfen. Das ist nicht tragbar.
Alle Nutztierhalter müssen den Antibiotikaeinsatz in Zukunft drastisch vermindern. Das kann nur mit einem ganzheitlichen Ansatz mit einem effizienten Tiergesundheits- und Hygienemanagement in einem gemeinsamen Rechtsrahmen erreicht werden. Es bleibt vermutlich Aufgabe einer neuen Bundesregierung, ab Herbst dieses Jahres einen neuen einheitlichen Rechtsrahmen für die Tierhaltung zu schaffen.
In anderen europäischen Ländern wie Österreich ist dies bereits Realität.