Anlässlich der Vorlage eines Entwurfs für eine Novelle des Verbraucherinformationsgesetzes fordert die SPD, dass die Verbraucher einen Anspruch gegenüber der Wirtschaft haben. Er müsse für alle auf dem Markt befindlichen Produkte und Dienstleistungen gelten. Außerdem sollten die Prüfergebnisse der amtlichen Überwachung grundsätzlich veröffentlicht werden - auch wenn sie unterhalb der Grenzwerte liegen, fordert Elvira Drobinski-Weiß.

 

Wir fordern einen Auskunftsanspruch der Verbraucher gegenüber der Wirtschaft. Er muss für alle auf dem Markt befindlichen Produkte und Dienstleistungen gelten. Außerdem sollen die Prüfergebnisse der amtlichen Überwachung grundsätzlich veröffentlicht werden - auch wenn sie unterhalb der Grenzwerte liegen.

 

Doch trotz Dioxin-Skandal und entgegen allen Beteuerungen ist Ministerin Aigner nicht bereit, für mehr Transparenz zu sorgen. Anstelle der notwendigen Verbesserungen bei der Verbraucherinformation müssen Verbraucher nun auch noch mit Verschlechterungen rechnen. Bisher wurden Verbraucheranfragen, die sich auf Verstöße gegen das Lebensmittelrecht bezogen, kostenlos beantwortet. Demnächst sollen Verbraucher die Kosten übernehmen, wenn sie 1.000 Euro übersteigen. Verbraucher werden von Anfragen abgeschreckt und auch die wichtigen Multiplikatoren wie Verbraucherorganisationen oder Journalisten kann der Informationswunsch teuer zu stehen kommen.

 

Dies mit den Kosten für die öffentlichen Haushalte zu begründen, ist unehrlich. Denn die Kosten entstehen, weil Schwarz-Gelb sich weigert, endlich die Wirtschaft selbst zur Information der Verbraucher zu verpflichten. Bereits im Juni 2006 ist auf Initiative der SPD die Einführung eines Auskunftsanspruchs gegenüber den Unternehmen beschlossen worden. Sie waren zunächst aufgefordert worden, selbst Vorschläge zu erarbeiten, wie sie Verbrauchern relevante Informationen zum Beispiel über Eigenkontrollen, Kennzeichnung und Rückverfolgbarkeit zugänglich machen. Nach mehr als vier Jahren fehlen heute immer noch brauchbare Vorschläge. Deshalb fordern wir, dass der Informationsanspruch gegenüber der Wirtschaft endlich - wie vereinbart - gesetzlich festgeschrieben wird.