Auf Initiative der SPD-Bundestagsfraktion wird es zukünftig einen kommunalpolitischen Unterausschuss beim Deutschen Bundestag geben. Darauf verständigten sich heute die parlamentarischen Geschäftsführer der fünf Fraktionen. In Form eines Unterausschusses sollen alle Gesetzesvorhaben, die kommunalrelevante Auswirkungen haben, mit beraten werden. Nach Vorstellung der SPD erhalten die Vertreter der kommunalen Spitzenverbände regelmäßig Gelegenheit, ihre Erfahrungen aus der Arbeit vor Ort in die laufenden Beratungen einzubringen.

Der Deutschen Bundestag verfügte bereits von 1949 bis 1969 über einen Ausschuss für kommunale Fragestellungen.