Für Pakete zwischen 10 und 20 Kilogramm und Briefdienstleistungen nach Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), also zum Beispiel Infopost und Massensendungen, müssen in Zukunft 19 Prozent Mehrwertsteuer bezahlt werden. Die von Schwarz-Gelb erhofften 300 Millionen Euro Steuermehreinnahmen müssen von Privatkunden, Behörden, Banken- und Versicherungskunden, Kirchen, Ärzten, Vereinen, Parteien, Gewerkschaften und Wohlfahrtsverbänden aufgebracht werden.

Mit dieser gesetzlichen Neuregelung zur Umsatzsteuerpflicht für Post-Universaldienstleistungen setzt sich die Regierungskoalition über EU-Recht hinweg, wonach der durch EU-Postrichtlinie und Grundgesetz garantierte Post-Universaldienst steuerfrei zu bleiben hat, um dem Endverbraucher flächendeckend günstige Tarife zu gewährleisten. Insbesondere bei der Besteuerung der sogenannten AGB-Leistungen, also verbilligter Massensendungen wie Spendenaufrufen oder Vereins- und Verbandsmitteilungen, setzen sich die Regierungsparteien selbst über die Stellungnahmen der Monopolkommission oder von Prof. Dr. Rupert Scholz hinweg.

Nur um den sogenannten Wettbewerbern der Deutschen Post AG entgegenzukommen, drückt Schwarz-Gelb ein europarechtswidriges Gesetz durch, das wegen unklarer Abgrenzungen auch noch zu mehr Bürokratie und Chaos im Vollzug durch die Steuerbehörden führen wird, nur um am Ende vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) zu scheitern.

Aber ein drohendes Verfahren vor dem EuGH dauert Jahre. Bis dahin will Schwarz-Gelb den Dumpinglohn-zahlenden Wettbewerbern den Boden bereitet haben und womöglich das flächendeckende Angebot an Post-Universaldienstleistungen weiter einschränken.