Die Novellierung der EU-Tierversuchsrichtlinie von 1986 war lange überfällig. Endlich ist es auf EU-Ebene gelungen, sich auf einen Kompromissvorschlag zu einigen, der insbesondere von den südosteuropäischen Mitgliedsstaaten höhere Tierschutzstandards verlangt. Auch für Deutschland bringt sie einige Verbesserungen. Nun ist eine rasche Umsetzung auf nationaler Ebene notwendig.
Wir bedauern allerdings, dass sich die Bundesregierung und das EU-Parlament in vielen Punkten nicht durchsetzen konnten. Die Richtlinie verwehrt es den Mitgliedsstaaten, nach ihrem Inkrafttreten strengere Maßnahmen zu erlassen, als die auf EU-Ebene vorgesehenen. Dies macht eine Anhebung der Tierschutzstandards bei Tierversuchen über den EU-Standard unmöglich und bremst die Weiterentwicklung des Tierschutzes aus.
Strengere Regelungen zur Haltung und Pflege der Tiere, zur konsequenten Anwendung von Alternativ- und Ersatzmethoden sowie zur Einschränkung der Ausnahmeregelungen für Versuche an nicht-menschlichen Primaten konnten trotz massivem Einsatz von Tierschutzverbänden und unserer Fraktion nicht durchgesetzt werden.
Wir fordern Bundesministerin Ilse Aigner daher nachdrücklich auf, sich neben einer raschen nationalen Umsetzung der Richtlinie für eine massive Reduzierung von Tierversuchen einzusetzen. Forschungsministerin Frau Schavan ist aufgefordert, die Mittel für die Erforschung von Alternativ- und Ersatzmethoden zu erhöhen und sich für eine konsequente Weiterentwicklung von Alternativmethoden stark zu machen. Nur so können wir über die EU-Ebene hinaus einen weitgehenden Schutz für Versuchstiere gewährleisten. Die SPD-Bundestagsfraktion wird aus diesem Grund in der kommenden Woche die Bundesregierung mit einer Kleinen Anfrage um Stellungnahme zu den Zahlen der Tierversuche, den hierbei festzustellenden Veränderungen und zur Förderung von Alternativen bitten.