Wir begrüßen das Urteil des Landgerichts Nürnberg ausdrücklich. Dieser Fall zeigt klar: Nicht allein politische Diskussionen um Verbote von rechtsextremen Parteien, sondern auch die satirische Auseinandersetzung mit Neonazis hilft im Kampf gegen Rechtsextremismus.
"Storch Heinar" macht deutlich, wie wortwitzig und humorvoll der Kampf gegen Rechtsextremismus aussehen kann. Der zerrupfte Storch mit windschiefem Wehrmachtshelm und die Rostocker Initiatoren bekommen nun die bundesweite Aufmerksamkeit, die sie verdienen. Die bei Rechtsextremen beliebte Modemarke Thor Steinar hingegen hat sich ins juristische Aus manövriert. Von den Richtern ist weder eine Markenrechtsverletzung noch Verunglimpfung festgestellt worden. Klar als Satire zu erkennen, deckt allein die Meinungsfreiheit das Projekt "Storch Heinar". Das hätten sich die Vertreter von mediatex, die das Label Thor Steinar vertreibt, bereits vorher an einer Hand abzählen können.
Dass unsere Arbeit bei der Bekämpfung von Rechtsextremismus nicht nachlassen darf, zeigen die aktuellen Zahlen aus dem Bundesinnenministerium. Insgesamt verzeichnet das Ministerium 6500 Straftaten im ersten Halbjahr, darunter 336 Gewalttaten. Die Opferberatung Sachsen berichtet von noch viel höheren Zahlen. Wir müssen also davon ausgehen, dass die Dunkelziffer der rechtsextremen Gewalttaten deutlich höher liegt. Umso wichtiger ist das vielfältige Engagement gegen Rechtsextremismus. Dazu gehört auch "Storch Heinar". Dass er weiterfliegen darf, ist eine wirklich gute Nachricht.