Steinkohleförderung: Bundesregierung verschläft deutsche Interessen in Brüssel
Vor dem Hintergrund des Vorschlags der EU-Kommission, die Steinkohleförderung bereits 2014 auslaufen zu lassen, werfen Axel Schäfer und Rolf Hempelmann der Bundesregierung aktuell Versäumnisse bei der Beantragung einer Folgegenehmigung ab 2011 und damit der Durchsetzung deutscher Interessen vor.
Die Bundesregierung hat es verschlafen, auf EU-Ebene eine Folgegenehmigung ab 2011 für den vereinbarten Anpassungsprozess im deutschen Steinkohlebergbau bis zum Jahr 2018 zu erwirken. Folgen des aktuellen Kommissionsvorschlags, die Steinkohleförderung bereits 2014 auslaufen zu lassen, wären betriebsbedingte Kündigungen für mehrere tausend Bergleute sowie erhebliche Arbeitsplatzverluste in der Zulieferwirtschaft. Der Finanzierungsfahrplan der RAG-Stiftung für die Ewigkeitslasten wäre gefährdet. Das können und wollen wir nicht akzeptieren.
Wir brauchen dringend eine Änderung des Kommissionsvorschlags, damit der in Deutschland vereinbarte sozialverträgliche Prozess für den subventionierten Steinkohlenbergbau bis 2018 umgesetzt werden kann.
Der zuständige deutsche EU-Kommissar Oettinger fehlte bei den entscheidenden Abstimmungsprozessen in der Kommission. Angela Merkel lässt es zu, dass die Steinkohlevereinbarung aus dem Jahr 2007 von den eigenen Reihen ausgehöhlt wird. Wo andere EU-Länder ihre Interessen mittels Widerspruch klar verteidigen, legt ihr Wirtschaftsminister Rainer Brüderle auch zur Verwunderung mit der Sache befasster EU-Kommissare lediglich einen Prüfvorbehalt ein und sitzt als Hauptbetroffener das Thema aus. Bundeswirtschaftsminister und Kanzlerin sprechen nicht mit einer Stimme. Das schadet unserem Land und macht uns unglaubwürdig.
Jetzt meldet sich Oettinger zu Wort: "Ich schlage vor, diese Revision in den nächsten Wochen schnell vorzuziehen und den Ausstieg 2018 zu bekräftigen. Das würde auch die Skeptiker überzeugen, dass keine weitere Verlängerung beantragt wird." Ehrlicher wäre gewesen, direkt von einem Verzicht auf die Revisionsklausel zu sprechen. Denn eine echte ergebnisoffene Prüfung erfordert fundierte Gutachten und ausreichend Zeit.
Das ist kein Vorziehen, das ist eine Verabschiedung von der angesichts der Lage auf den Weltrohstoffmärkten eigentlich so wichtigen Revision. Am Ende werden die Betroffenen vermutlich sogar darauf eingehen, um schlimmeres Übel abzuwenden. Denn letztlich wird es darum gehen, die Sozialverträglichkeit eines Auslaufpfads bis 2018 zu wahren und die Finanzierungsbasis von RAG-Stiftung und der heutigen Evonik Industries AG nicht zu gefährden.
Den leichtsinnigen Umgang von Bundesregierung und Energiekommissar Oettinger mit dem Steinkohlekompromiss von 2007 verurteilen wir aufs Schärfste. Wir erwarten von der Bundeskanzlerin, dass sie endlich handelt. Sie muss innerhalb ihres Kabinetts zügig für eine einheitliche Linie sorgen und auf EU-Ebene mit allen Mitteln gegen eine vorzeitige Beendigung der Steinkohlebeihilfen vorgehen.