SPD verhindert bei Hartz-IV-Reform Diskriminierung von Arbeitslosen im Sport und Ehrenamt
Im Zuge der Verhandlungen um die Neuordnung von Hartz IV hat die SPD durchgesetzt, dass ehrenamtlich Engagierte auch in Zukunft bis zu 175 Euro Aufwandsentschädigung pro Monat erhalten können und dies nicht auf das Arbeitslosengeld II angerechnet wird. Das ist wichtig, weil ehrenamtliches Engagement auch gefördert werden muss, erklären Martin Gerster und Ute Kumpf.
Gute Nachrichten für alle ehrenamtlich Engagierten, die Arbeitslosengeld II beziehen. Auf Druck der SPD können sie auch in Zukunft bis zu 175 Euro Aufwandentschädigung im Monat erhalten und müssen sich dies nicht auf das Arbeitslosengeld anrechnen lassen.
Im ursprünglichen Entwurf der Arbeitsmininisterin von der Leyen war vorgesehen, dass diese Bezüge voll auf den Arbeitslosengeld-II-Satz angerechnet werden. Dies hätte bedeutet, dass Arbeitslose, die sich zum Beispiel im Sportverein als Übungsleiter ehrenamtlich engagieren, erhebliche Einbußen hätten hinnehmen müssen. Letztlich hätten die Pläne der Bundesregierung dazu geführt, dass es Formen des "bürgerschaftlichen Engagements erster und zweiter Klasse" gäbe. Die SPD konnte dies in den Verhandlungen des Vermittlungsausschusses abwenden - zum Wohle des Sports und aller ehrenamtlich aktiven Arbeitslosen.
Wer arbeitet und Steuern bezahlt, kann jährlich 2.100 Euro frei von Steuern und Sozialabgaben erhalten. Das macht die Menschen nicht reich aber die Menschen erwarten, dass bürgerschaftliches Engagement auch gefördert wird und dabei gleiches Recht für alle gilt.