Die SPD-Fraktion unterstützt die von der Koalition angekündigte Neuregelung der Sicherungsverwahrung. Deutlicher als bisher ist unsere Position eingeflossen, lediglich bei Straftaten gegen Leben, körperliche Unversehrtheit und sexuelle Selbstbestimmung, das Instrument der Sicherungsverwahrung anzuwenden, sagt Christine Lambrecht.
Die SPD-Bundestagsfraktion unterstützt die von der Koalition vorgelegte Neuregelung der Sicherungsverwahrung nach Verbesserung.
Es wäre weder gegenüber den Opfern und ihren Angehörigen, noch gegenüber der Gesellschaft verantwortbar, das Instrument der Sicherungsverwahrung zum Schutz vor gefährlichen Straftätern aus der Hand zu geben. Die SPD-Bundestagsfraktion stellt sich deshalb der gesetzgeberischen Verantwortung, dafür zu sorgen, dass einerseits die Rechte der Verurteilten gewahrt werden und andererseits die Gesellschaft vor gefährlichen Straftätern geschützt wird.
Die SPD hat sich in einem wichtigen Punkt in den Beratungen durchgesetzt und eine wesentliche Verbesserung erzielt: Der Anwendungsbereich der Sicherungsverwahrung ist jetzt deutlicher als bisher beschränkt. Eine Reihe von Vermögensdelikten und Delikten ohne Gewaltanwendung können jetzt nicht mehr Anlasstat für eine Sicherungsverwahrung sein. Das ist eine wesentliche Verbesserung, denn die Sicherungsverwahrung soll als schärfste Maßnahme des deutschen Rechts nur bei Straftaten gegen Leben, körperliche Unversehrtheit und sexuelle Selbstbestimmung möglich sein.
Schwachpunkt bleibt, dass die Koalition nicht dem SPD-Petitum gefolgt ist und schon im jetzigen Gesetzgebungsverfahren den Wegfall der nachträglichen Sicherungsverwahrung im Erwachsenenstrafrecht mit entsprechender Anpassung im Jugendstrafrecht nachgezeichnet hat; dort bleibt die nachträgliche Sicherungsverwahrung somit erst einmal möglich. Hier muss dringend gehandelt werden.
Die Verantwortung liegt jetzt bei den Ländern, die Unterbringung der gefährlichen Straftäter in der Sicherungsverwahrung konventions- und verfassungskonform umzusetzen. Bei der Bewältigung dieser Aufgabe darf der Bund die Länder insbesondere hinsichtlich der Finanzierungsfrage nicht alleine lassen.
In der Gesamtabwägung ist mit der Neuregelung ein gangbarer Weg aufgezeigt, um das Problem zu lösen, nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte von Dezember 2009 zur Sicherungsverwahrung dafür zu sorgen, die Sicherungsverwahrung zu einem rechtlich haltbaren Instrument zu gestalten, um gefährliche Täter sicher unterbringen und die Bevölkerung vor ihnen schützen zu können.