Dass Frikadellen und andere Bagatellen künftig nicht mehr zum sofortigen Rausschmiss führen, ist Ziel unseres Gesetzes. Denn Kündigungen sind keine Bagatellen. Was dem Arbeitgeber oft leicht von der Hand geht, ist für Arbeitnehmer meist ein tiefer Einschnitt in ihr Leben.

Die Mehrheit der geladenen Experten bestätigen in ihren Stellungnahmen, dass die Rechtsprechung in Deutschland in der Tradition absoluter Kündigungsgründe steht und getragen ist von einem "Null-Toleranz-Prinzip" auch bei Bagatelldelikten.

"Wer klaut, der fliegt." Diese Ideologie prägte bis 2009 überwiegend die Rechtsprechung der Arbeitsgerichte. Weit über 150 veröffentlichte Fälle wurden vor Arbeitsgerichten verhandelt, nur ein knappes Dutzend der Urteile verneint die Wirksamkeit einer außerordentlichen Kündigung bei Eigentums- oder Vermögensdelikten.

Die jüngste Entscheidung des BAG im Fall "Emmely" deutet auf eine Trendwende hin und bestätigt die SPD: Fristlose Kündigungen wegen Bagatelldelikten sind überhart. Die SPD hat deshalb als erste Fraktion im Februar 2010 einen Gesetzesentwurf eingebracht, um willkürliche Kündigungen zu vermeiden und Rechtsklarheit zu schaffen.

Unser Ziel ist es, den Automatismus zwischen Eigentumsdelikt und Kündigung bei geringem wirtschaftlichen Schaden zu unterbrechen. Deshalb schreibt die SPD in ihrem Gesetzentwurf das Erfordernis einer Abmahnung fest, die "in der Regel" ausgesprochen werden muss. Erst muss abgemahnt werden, im Wiederholungsfall kann gekündigt werden.

Aus unserer Sicht kann nur so eine angemessene Interessenabwägung und das Ultima-ratio-Prinzip einer Kündigung gesetzlich erfasst werden. Dass diese Regelung sachgerecht ist, bestätigen auch mehrere Sachverständige.

Deshalb fordern wir Frau von der Leyen auf, die geltende Rechtsunsicherheit zu beenden und das Kündigungsschutzgesetz entsprechend unserer Vorschläge zu verbessern.