Die vorgelegten Regierungspläne zum Umgang mit Härtefällen bei SGB-II-Beziehern bleiben deutlich hinter den Erwartungen zurück. Sie schaffen keinerlei Mehrwert im Vergleich zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts. Für die Leistungsempfänger ist nicht erkennbar, wann ein Härtefall überhaupt vorliegt.

Die SPD fordert, dass zunächst die laufende Rechtsprechung zu den Härtefällen abgewartet wird. Dann kann eine in der Praxis sinnvolle Regelung bis zum 1. Januar 2011 geschaffen werden. Nötig ist definitiv ein offener Fallkatalog, in dem mögliche Härtefälle beispielhaft, aber nicht abschließend genannt werden. Klargestellt werden sollte dort zum Beispiel, dass die Argen verpflichtet sind, Kosten zu tragen, die bei einem geschiedenen Elternteil durch die Ausübung des Umgangsrechts mit Kindern anfallen.

Darüber hinaus halten wir es für unpassend, dass nach Regierungsdefinition ein Härtefall nur dann vorliegen soll, wenn innerhalb des üblicherweise sechs monatigen Bewilligungszeitraums der Grundsicherung ein Bedarf mehrfach auftritt. So wären nur einmal jährlich abgerechnete krankheitsbedingt erhöhte Stromkosten zum Beispiel für ein Beatmungsgerät wohl nicht ersetzbar.