Pressemitteilung

SPD-Fraktion fordert zügigen Beitritt Deutschlands zum immateriellen Kulturerbe

Zur abschließenden Lesung des Antrags von Union und FDP sowie des Antrags von SPD und Bündnis 90/Die Grünen zur Ratifizierung des UNESCO-Übereinkommens für das immaterielle Kulturerbe erklärt die Obfrau für Auswärtige Kultur- und Bildungspolitik der SPD-Bundestagsfraktion Ulla Schmidt:

Die SPD-Bundestagsfraktion bedauert, dass die Regierungsfraktionen dem Antrag von SPD und Bündnis 90/Die Grünen zum unverzüglichen Beitritt Deutschlands zum UNESCO-Übereinkommen für das immaterielle Kulturerbe nicht zugestimmt haben. Denn er führt alle konkreten Schritte auf, die notwendig sind, um das UNESCO-Übereinkommen für das immaterielle Kulturerbe bis Ende 2012 umzusetzen, erklärt Ulla Schmidt.

 

Die SPD-Bundestagsfraktion bedauert, dass die Regierungsfraktionen dem Antrag von SPD und Bündnis 90/Die Grünen zum unverzüglichen Beitritt Deutschlands zum UNESCO-Übereinkommen für das immaterielle Kulturerbe nicht zugestimmt haben. Denn er führt alle konkreten Schritte auf, die notwendig sind, um das UNESCO-Übereinkommen für das immaterielle Kulturerbe bis Ende 2012 umzusetzen.

 

Die Koalitionsfraktionen schreiben in ihrem eigenen Antrag, dass die positiven Erfahrungen mit dem UNESCO-Übereinkommen in anderen Ländern, zum Beispiel bei unseren Nachbarn Österreich oder Schweiz, bisherige Einwände ausgeräumt haben. Dann aber verlässt sie der Mut. Die Forderungen in ihrem Antrag bleiben vage und unbestimmt.

 

Die SPD sieht keinen Grund mit der Ratifizierung länger zu warten. Es schmerzt schon, zu beobachten, dass mittlerweile 139 Länder ihre immateriellen Kulturgüter auf den internationalen Listen platzieren und unsere kulturelle Vielfalt, die Vielfalt des Landes der Dichter und Denker, noch immer nicht in den Listen auftaucht.

 

Die SPD fordert in ihrem Antrag mit Ende 2012 einen konkreten Zeitpunkt, an dem die Ratifizierung spätestens vollzogen sein soll. Dazu muss die Bundesregierung umgehend prüfen, ob das Übereinkommen Gegenstände der Bundesgesetzgebung im Sinne des Artikels 59 Absatz 2 Satz 1 des Grundgesetzes berührt und damit ein Vertragsgesetz erforderlich ist , und sie muss prüfen, ob ein Umsetzungs- beziehungsweise Ausführungsgesetz erforderlich ist. Gleichzeitig muss die Verständigung über ein bundesweit einheitliches Verfahren und klare Entscheidungskriterien für die Erstellung einer nationalen Inventarliste stattfinden.

 

Wir fordern die Bundesregierung auf, diese Schritte unverzüglich umzusetzen.

 

 

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  • 17. Wahlperiode
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