Das "Google-Books-Urteil" stärkt die Rechte der Urheber. Der Schutz des geistigen Eigentums muss auch in der digitalen Welt gelten. Das Urteil zeigt aber auch, das wir in Deutschland dringend das Urheberrecht für sogenannte verwaiste und vergriffene Werke anpassen müssen, um die Digitalisierungsarbeit voranzubringen, erklären Siegmund Ehrmann und Brigitte Zypries.

 

Wir begrüßen dieses Urteil ausdrücklich, weil es die Rechte der Urheber stärkt. Der Schutz des geistigen Eigentums muss auch in der digitalen Welt gelten. In der Großen Koalition haben sich die SPD-Bundestagsfraktion und das Bundesjustizministerium gegen das Vorgehen von Google ausgesprochen, urheberrechtlich geschützte Werke ohne Einwilligung der Urheber zu digitalisieren. Mit diesem Gerichtsurteil wird unsere Haltung bestätigt.

 

Das Urteil zeigt aber auch, das wir in Deutschland dringend das Urheberrecht für sogenannte verwaiste und vergriffene Werke anpassen müssen, um die Digitalisierungsarbeit voranzubringen. Diese Regelung ist notwendig, damit Projekte wie die EUROPEANA oder die Deutsche Digitale Bibliothek das kulturelle Erbe digitalisieren und damit dauerhaft zugänglich machen können. Wir dürfen uns bei der Digitalisierung unserer Kulturgüter nicht auf private Unternehmen wie Google verlassen.

 

Die SPD hat zu vergriffenen und verwaisten Werken bereits Ende 2010 einen Gesetzesentwurf in den Deutschen Bundestag eingebracht. Die Regierungskoalitionen bremsen. Auch die Bundesregierung ist in Sachen verwaiste und vergriffene Werke untätig. Unterdessen verstreicht wertvolle Zeit, das müsste nicht, wenn die Regierung handeln würde.