Die durch die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrecht eingetretene Rechtsunsicherheit muss im Interesse aller Beteiligten rasch beseitigt werden. Wir wollen einen Beitrag dazu leisten, dass das Recht der Sicherungsverwahrung zügig neu geregelt wird. Die vom Bundesministerium der Justiz vorgelegten Eckpunkte bieten eine vernünftige Grundlage, um zu einer gemeinsamen Lösung zu kommen, Olaf Scholz.

 

Die sozialdemokratischen Justizministerinnen und -minister, Justizsenatorinnen und -senatoren der Länder und die SPD-Bundestagsfraktion setzen auf eine schnelle gemeinsame Reform des Rechts der Sicherungsverwahrung. Die durch die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrecht eingetretene Rechtsunsicherheit muss im Interesse aller Beteiligten rasch beseitigt werden. Wir wollen einen Beitrag dazu leisten, dass das Recht der Sicherungsverwahrung zügig neu geregelt wird.

 

Die vom Bundesministerium der Justiz vorgelegten Eckpunkte bieten eine vernünftige Grundlage, um zu einer gemeinsamen Lösung zu kommen. Es ist richtig, die Sicherungsverwahrung bei reinen Vermögensdelikten auszuschließen und sie auf schwere Gewaltdelikte zu beschränken. Ein leichter möglicher Vorbehalt der Sicherungsverwahrung kann einen Beitrag leisten, die mit dem Fortfall der nachträglichen Sicherungsverwahrung verbunden Risiken aufzufangen. Dazu gehört auch die erweiterte Möglichkeit, sich die Sicherungsverwahrung bei Ersttätern vorzubehalten.

 

Das vorgeschlagene Konzept reicht für sich aber noch nicht aus. Es zeigt keinen Weg auf, wie die durch die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte konkret entstandenen Probleme zu lösen sind. Wir müssen sowohl über die künftige Ausgestaltung der Sicherungsverwahrung sprechen, als auch zusätzliche Instrumente der Führungsaufsicht finden, um unerträgliche Sicherheitsrisiken zu verhindern.