Heute fand eine Anhörung zur Änderung des Tierschutzgesetzes im Fachausschuss statt. Ziel des Gesetzentwurfes ist die verpflichtende Videoüberwachung in Schlachthöfen. Die Experten stellten klar, dass diese ausnahmslos für alle Schlachthöfe gelten sollte. Der Einsatz von KI kann das erleichtern.
Dr. Franziska Kersten, agrarpolitische Sprecherin:
„Die Veterinärbehörden arbeiten oftmals schon am Anschlag und jede Unterstützung ihrer Arbeit sollten wir ermöglichen. Dazu gehört auch die Videoüberwachung, die eine durchgehende Kontrolle ermöglicht, ohne permanent vor Ort sein zu müssen. Heute wurde deutlich, dass die Möglichkeit des KI-Einsatzes genutzt werden sollte, um die großen Datenmengen vorzusortieren. Gleichzeitig muss der Datenschutz gewährleistet sein. Beides muss im Gesetz noch klarer geregelt werden.“
Jens Behrens, zuständiger Berichterstatter:
„In Schlachthöfen kommen immer wieder erhebliche Tierschutzverstöße vor, auch wenn der Großteil von ihnen ordnungsgemäß arbeitet. Sie werden oft erst durch die Veröffentlichung heimlich gemachter Videos bekannt. Es darf aber nicht dem Zufall überlassen sein, ob Verstöße dokumentiert und geahndet werden. Tierschutz ist ein hohes Gut und die Schlachtung ist der sensibelste Punkt im Leben der Tiere. Die Experten empfehlen, dass wir keine Ausnahmen von der Videoüberwachung für kleine und mittlere Betriebe machen, wie sie bisher noch im Gesetzentwurf vorgesehen sind. Verstöße können demnach unabhängig von der Größe stattfinden und fallen am Ende auf alle Betriebe zurück.“