Der Bund darf nicht zulassen, dass Seeleute für ihre Schiffseigner in Geiselhaft genommen werden. Seit mehreren Wochen sitzen die Besatzungen von drei Containerschiffen auf der Reede Weser Nord fest, weil der Eigner vorgeworfen wird, gegen internationale Sicherheitsvorgaben verstoßen zu haben. Die Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes ist aufgefordert, den unverschuldet in Not geratenen Seeleuten zu helfen.
Derzeit wird den von einer großen Reederei gecharterten und unter der Flagge Gibraltars fahrenden Handelsschiffen „Maersk Valletta“, „Maersk Vancouver“ und „Maersk Vigo“ wegen Verstößen gegen den ISM-Code sowie den ISPS-Code von der Dienststelle Schifffahrt der Berufsgenossenschaft für Transport und Verkehrswirtschaft die Weiterfahrt untersagt. Für weitere Untersuchungen sollen die Schiffe den nächstmöglichen Liegeplatz aufsuchen. Doch weil der betroffene Eigner in Zahlungsschwierigkeiten sei, hat die zuständige Dienststelle eine Festhalteverfügung getroffen.
Für die Besatzungen ist diese Situation unzumutbar. An Bord der Schiffe herrschen untragbare hygienische Zustände. Seit mehr als zwei Wochen müssen die Schiffsbesatzungen auf frische Lebensmittel wie Obst und Gemüse verzichten und verfügen zudem über kein frisches Trinkwasser. Abfälle können nicht entsorgt werden. Die Seeleute haben überdies keine Möglichkeit, Kontakt zur Außenwelt aufzunehmen, da Internet und Telefon gekappt sind.
Die Seeleute werden hier für etwas in Mithaftung genommen, das ausschließlich der Schiffseigner zu verantworten hat. Es ist eine Frage der humanitären Hilfe, dass die Bundesbehörde hier im Sinne einer Ersatzvornahme tätig wird.