Bernhard Daldrup, bau- und wohnungspolitischer Sprecher:

Die Bundesregierung hat heute die lang ersehnte Baugesetzbuchnovelle beschlossen und ebnet damit den Weg für beschleunigte Genehmigungs- und Bauprozesse. Das bedeutet mehr Digitalisierung, weniger Bürokratie, kürzere Fristen und schnellere Verfahren.

„Um lange Beratungsschleifen zu vermeiden, wurde das Baugesetzbuch bereits in der laufenden Legislaturperiode mehrfach geändert. So haben wir die Grundlage geschaffen, dass Wohnraum schneller entsteht. Mit der jetzigen Novellierung sollen Bebauungspläne nicht mehr nach Jahren, sondern nach maximal zwölf Monaten nach Ende der Beteiligungsverfahren Rechtskraft erlangen. Umweltprüfung und Umweltbericht werden vereinfacht. Veraltete Bebauungspläne können künftig schneller aktualisiert werden, weil auf eine neue Umweltprüfung verzichtet und Beteiligungsverfahren gestrafft werden können. Schließlich sollen die Pläne zukünftig auch digital veröffentlicht werden.

Wichtige Errungenschaften des Baulandmodernisierungsgesetzes bleiben erhalten. Der Schutz gegen eine einfache Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen wird verlängert. Das ist ein eminent wichtiger Schritt, der von Mieterverbänden und den kommunalen Spitzenverbänden sehr begrüßt wird.

Insgesamt wird mit der Baugesetzbuchnovelle ein breiter Instrumentenkasten vorgelegt, der für Flexibilität der Kommunen sorgt. Die Aufstockung der Dächer ohne Änderungen im Bebauungsplan, die Vereinfachung des Bauens in der zweiten Reihe, die Verkürzung der Aufstellungsfristen für Bebauungspläne, schnellere Aktualisierung veralteter Bebauungspläne sind wichtige Schritte. Die kommunalen Handlungsmöglichkeiten werden erweitert, um bauplanerisch besser auf die Folgen des Klimawandels reagieren zu können, nicht zuletzt angesichts der zahlreichen Starkregen- und Hochwasserereignisse der jüngeren Zeit eine Notwendigkeit.

Bauwirtschaft, Wohnungsuchende und Kommunen warten auf die Baurechtsnovelle. Wir wollen zu einer schnellen Verabschiedung kommen und appellieren an alle Beteiligten, keine Rosinenpickerei zu betreiben, sondern das Gemeinwohl in den Vordergrund zu stellen. Die Novelle des Bauplanungsrechtes ist keine Kostentreiberin, sondern ein Baubeschleuniger.“