Leider sind unsere Befürchtungen eingetreten: Die Sanktionen des Holzhandels-Sicherungs-Gesetzes haben keine abschreckende Wirkung. Noch immer fließen Ströme illegalen Tropenholzes ungehindert in die EU und damit auch nach Deutschland.
Als einzige Fraktion im Deutschen Bundestag haben wir Anfang 2013 dem Gesetz unsere Zustimmung verweigert. Die vorsätzliche Einfuhr von illegalen Holzprodukten wurde damals von Union und FDP auf Druck der Lobby von einer Straftat zu einer Ordnungswidrigkeit herabgestuft.
Die SPD-Bundestagsfraktion fordert die Bundesregierung mit Nachdruck auf, das Holzhandels-Sicherungs-Gesetz noch vor der Bundestagswahl nachzubessern. Wer illegales Holz auf den Markt bringt, begeht in jedem Fall eine Straftat. Das muss sich auch im Gesetz widerspiegeln.
Globaler Waldschutz kennt keine Landesgrenzen und sollte nicht von Wirtschaftsinteressen abhängig sein. Deutschland hat dabei eine internationale Verpflichtung, die es mit einem aufgeweichten Gesetz nicht erfüllen kann.