Keine Investitionssicherheit, keine Marktintegration, keine positiven Signale für die deutsche Solarindustrie, dafür zahllose handwerkliche Fehler: Die Expertenanhörung im Umweltausschuss hat bestätigt, dass der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Kürzung der Solarförderung ungenügend ist. Anstatt Ruhe und Kontinuität in den überhitzten Markt zu bringen, setzt Schwarz-Gelb seinen energiepolitischen Zickzack-Kurs fort.
Massive Kritik - insbesondere durch die Sachverständige von CDU/CSU, Dr. Maren Hille vom Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) - gab es für die Einführung des sogenannten Marktintegrationsmodells, das nicht mehr ist als eine zusätzliche Kürzung durch die Hintertür. Es legt fest, dass Betreiber von Solaranlagen zukünftig nur noch zwischen 85 und 90 Prozent ihres erzeugten Stroms vergütet bekommen. Den Rest müssen sie selbst verbrauchen oder vermarkten. Nicht nur entfallen diese Optionen in vielen Fällen, auch ist der technische und bürokratische Aufwand für Anlagen- und Netzbetreiber kaum zu leisten. Von Marktintegration, geschweige denn von Systemtransformation kann nicht die Rede sein.
Ebenso in der Kritik der Sachverständigen stand der Plan der schwarz-gelben Koalitionsfraktionen, das Parlament bei zukünftigen Vergütungskürzungen und Eingriffen in die EEG-Fördersystematik außen vor zu lassen. Dieser Passus trägt weiter zur Verunsicherung der gesamten Erneuerbare-Energien-Branche bei, da die Ministerien zukünftig nicht nur ohne Rückkopplung mit den Parlamentariern und Bundesländern und ohne Vorankündigung, die Solarförderung ändern dürfen. Im Zuge einer Verordnung sollen sie auch das Marktintegrationsmodell auf alle anderen Energieträger übertragen dürfen. Investoren aller Sparten sehen sich dadurch mit deutlich erhöhten Risikozuschlägen bei der Kreditaufnahme konfrontiert.
Für die SPD-Fraktion steht fest, dass Vergütungskürzungen mit Maßnahmen einhergehen müssen, die dazu beitragen, die deutsche Solarindustrie dauerhaft zu erhalten und somit Arbeitsplätze zu sichern. Deshalb fordern wir die Einführung einer sogenannten "Local Content"-Regelung: Jede neue Solaranlage soll nur dann einen Vergütungsanspruch erhalten, wenn sie einen europäischen Wertschöpfungsanteil von mindestens 70 Prozent vorweisen kann.