Die Regierungskoalition fordert eine Herabsetzung des Mindestalters auf 15 Jahre. Dem werden wir nicht zustimmen. Eine Herabsetzung des Mindestalters würde bedeuten, dass bereits 15-jährige Jugendliche die Möglichkeit bekämen, zweirädrige Kleinkrafträder (Mopeds), Quads oder vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge mit einer bauartbedingten Höchstegeschwindigkeit von maximal 45 km/h zu fahren. Das ist unverantwortlich und leichtsinnig, erklären Uwe Beckmeyer und Kirsten Lühmann.
Jugendliche ab 16 Jahren dürfen eine Fahrerlaubnis der Klasse AM erwerben - und das soll auch so bleiben.
Die Regierungskoalition fordert eine Herabsetzung des Mindestalters auf 15 Jahre. Dem werden wir nicht zustimmen. Eine Herabsetzung des Mindestalters würde bedeuten, dass bereits 15-jährige Jugendliche die Möglichkeit bekämen, zweirädrige Kleinkrafträder (Mopeds), Quads oder vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von maximal 45 km/h zu fahren. Das ist unverantwortlich und leichtsinnig.
Die häufigste Unfallursache bei Unfällen mit Personenschäden, an denen 15- bis 17-jährige Jugendliche beteiligt sind, sind die nicht angepassten Geschwindigkeiten. Viele Jugendliche dieser Altersgruppe sind erheblich risikoorientiert und verfügen über wenig Erfahrung im Umgang mit Geschwindigkeiten im motorisierten Straßenverkehr.
Diese hohe Risikobereitschaft, die Selbstüberschätzung und vor allem die fehlende Erfahrung setzten oft die Ursache für den Verkehrsunfall im Jugendalter. In dieser Situation will die Regierung den Jugendlichen nun erlauben, mit 45 km/h durch die Gegend zu fahren.
Bildlich ausgedrückt: erscheint ein Hindernis 10 Meter vor einem mit 25 km/h fahrenden Mofafahrer, so prallt er trotzt eingeleiteter Vollbremsung mit einer Energie auf das Hindernis, die dem Sturz von einem Stuhl entspricht. Ein Mopedfahrender mit 45 km/h würde in vergleichbarer Situation aus acht Meter Höhe stürzen.
Erfahrungen aus dem benachbarten Österreich zeigen das: dort steigen die Unfallzahlen der 15-jährigen Mopedfahrer kontinuierlich. Allein im Jahr 2008 erhöhten sich in dieser Altersgruppe die Unfallzahlen im Vergleich zum Vorjahr um 14 Prozent. Dort wird deshalb ernsthaft über eine Heraufsetzung des Mindestalters für das Führen von Kleinkrafträdern nachgedacht.
Die Mofaausbildung, die bereits in vielen Bundesländern fester und wichtiger Bestandteil der schulischen Verkehrserziehung ist, ist aus Sicht der Verkehrssicherheit ausreichend und zielführend. Sie führt die Jugendlichen behutsam vom Fahrrad an den motorisierten Straßenverkehr. Mit dem Mofa können Jugendliche zum Beispiel außerhalb der geschlossenen Ortschaft auch den Radweg benutzen.
Wir bedauern es sehr, dass nachdem die CDU/CSU-Bundestagsfraktion zunächst Gesprächsbereitschaft signalisiert hat, sie nun wieder davon Abstand genommen hat. Sie besteht darauf wider aller Vernunft, das Mindestalter für Mopedfahrer zu senken. Und das obwohl es keinen sachlichen Grund gibt, eine Absenkung des Mindestalters zu fordern und ein solches Risiko bei jungen Verkehrsteilnehmenden einzugehen.
Der Deutsche Verkehrssicherheitsrat, der ADAC, die Deutscher Verkehrswacht, der ACE, der AvD und viele andere haben mehrfach größte Bedenken gegen dieses Gesetzesvorhaben geäußert.