Heute beendet der Deutsche Bundestag den Medienbruch in der Zwangsvollstreckung. Bislang kam es trotz digitaler Antragstellung noch zu häufig zu Medienbrüchen. Künftig entfällt die Papierpflicht: Eine elektronische Kopie in Verbindung mit einer ausdrücklichen Versicherung der Richtigkeit genügt in der Regel. Gleichzeitig werden weitere beteiligte professionelle Akteure verpflichtet, sichere elektronische Übermittlungswege vorzuhalten. Das Verfahren wird damit durchgängig digital – hybride Anträge gehören der Vergangenheit an, sagen Carmen Wegge und Daniel Rinkert.
Am Donnerstag hat der Bundestag Regeln zur grenzüberschreitenden Sicherung und Herausgabe elektronischer Beweismittel in Strafverfahren innerhalb der Europäischen Union beschlossen. Damit wird die entsprechende EU-Richtlinie (EU) 2023/1544 und die Verordnung (EU) 2023/1543 umgesetzt. Mit diesem Gesetz können Behörden leichter auf digitale Beweismittel über mitgliedsstaatliche Grenzen hinweg zugreifen, erklärt Carmen Wegge.
Am heutigen Mittwoch hat das Bundeskabinett einen Gesetzentwurf zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/1544 und zur Durchführung der Verordnung (EU) 2023/1543 über die grenzüberschreitende Sicherung und Herausgabe elektronischer Beweismittel in Strafverfahren innerhalb der Europäischen Union beschlossen. Mit diesem Gesetz wollen wir den Zugriff auf digitale Beweismittel über die europäischen Grenzen hinweg einfacher machen, sagt Carmen Wegge.