Der gestern beschlossene Entwurf des Steueränderungsgesetzes enthält zahlreiche Maßnahmen zur Stärkung des Ehrenamts und bildet den Auftakt zur Umsetzung des im Koalitionsvertrag vereinbarten Zukunftspakts Ehrenamt. Kernpunkte sind die Erhöhung der Ehrenamtspauschale von 840 auf 960 Euro und der Übungsleiterpauschale von 3.000 auf 3.300 Euro, die Ausweitung der Haftungsprivilegierung auf einheitlich 3.300 Euro sowie höhere Freigrenzen für gemeinnützige Vereine, sagen Bettina Lugk und Frauke Heiligenstadt.