Der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Privilegierung von Kinderlärm sieht eine Änderung des Bundesimmissionsschutzgesetzes vor. Demnach soll es zukünftig nicht mehr möglich sein, Kinderlärm als "schädliche Umwelteinwirkung" einzustufen. Der Gesetzentwurf enthält jedoch keine Regelungen für Einrichtungen für Jugendliche im Alter von 14 bis 18 Jahren.
Solange Kinder das 14. Lebensjahr nicht überschreiten, ist der Lärm, den sie verursachen, sozialadäquat. Nur älter werden dürfen Kinder nicht. Dabei endet der Bewegungsdrang von Jugendlichen nicht schlagartig mit dem 14. Lebensjahr - im Gegenteil. Die Mehrheit der geladenen Sachverständigen ist der Ansicht, dass der Gesetzentwurf grundsätzlich zu begrüßen ist, an der entscheidenden Stelle jedoch zu kurz greift.
Deshalb griff die SPD-Bundestagsfraktion im Rahmen der Anhörung insbesondere die Situation von Jugendlichen auf. Der Lärmschutz wird zunehmend genutzt, um Jugendliche aus dem öffentlichen Raum zu verdrängen. Entgegen der Meinung der schwarz-gelben Regierung halten wir ein Eingreifen des Gesetzgebers für unumgänglich. Die SPD will lebendige Städte und Kommunen und keine Verdrängung von Jugendlichen an den Stadtrand. In diesem Zusammenhang wurde die Erhöhung der Lärmschutzgrenze in Bezug auf Kinder- und Jugendeinrichtungen um 5dbA diskutiert, da so ein Großteil der Konflikte zwischen Kindern, Jugendlichen und Nachbarn vermieden werden könnte.