Kreislaufwirtschaftsgesetz nicht europarechtskonform
Schwarz-Gelb will offenbar die Abfallwirtschaft privatisieren, obwohl dies das Europarecht gar nicht verlangt. Experten der EU-Kommission haben erheblich Zweifel, ob der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Neuregelung des Abfall- und Kreislaufwirtschaftsrechts dem Europarecht entspricht, erklären Gerd Bollmann und Matthias Miersch.
Auf Nachfrage bestätigte Karl Falkenberg, Generaldirektor der Generaldirektion Umwelt, die Auffassung der SPD-Bundestagsfraktion, dass es in der EU-Kommission erhebliche Zweifel gibt, ob der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Neuordnung des Kreislaufwirtschafts- und Abfallrechts dem Europarecht entspricht.
Insbesondere kritisierte Falkenberg, dass der deutsche Gesetzentwurf die fünfstufige Abfallhierarchie der europäischen Abfallrahmenrichtlinie nicht umsetzt. Faktisch würde der Entwurf wieder eine dreistufige Abfallhierarchie installieren und damit gegen europäisches Recht verstoßen.
In diesem Zusammenhang hält Generaldirektor Falkenberg auch die sogenannte Heizwertklausel von 11.000 Kilojoule für nicht vereinbar mit der EU-Abfallrahmenrichtlinie. Ab diesem Wert sollen künftig energetische und stoffliche Verwertung gleichrangig sein, was eindeutig den europäischen Vorgaben widerspricht.
Befragt zu den Überlassungspflichten stellte Falkenberg klar, dass nach Auffassung der Generaldirektion Umwelt die Mitgliedsländer bei der Umsetzung der Abfallrahmenrichtlinie einen großen Spielraum haben. Sowohl die Zuständigkeit der Kommunen als auch privater Unternehmen ist europarechtlich möglich. Unabhängig davon, ob die Zuständigkeit bei den Kommunen beziehungsweise den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern liege, müsse sicher gestellt sein, dass die EU-Abfallrahmenrichtlinie, insbesondere bezüglich der Abfallhierarchie und getrennten Sammlungen, eingehalten werde.
Die Aussagen der Kommissionsvertreter bestätigen die Position der SPD-Bundestagsfraktion. Wir haben bereits bei der Veröffentlichung des Referentenentwurfes Bedenken gegen die Heizwertklausel geäußert. Die schwarz-gelbe Koalition müsse auf die Heizwertklausel verzichten und den Vorrang der stofflichen vor der energetischen Verwertung sicher stellen.
Offenbar ist es ein Ziel von Schwarz-Gelb, die Abfallwirtschaft zu privatisieren. Die Gespräche haben uns darin bestätigt, dass das Europarecht dies nicht verlangt. Die SPD-Bundestagsfraktion wird dieses falsche Spiel der Regierung zulasten von Kommunen und Bürgerinnen und Bürgern entlarven.