Die von Schwarz-Gelb letzte Woche für sich erbetene Denkpause hat leider nichts gebracht. Vergangene Woche stand der auf Initiative der SPD vom Bundesrechnungshof (BRH) übermittelte Prüfbericht über die Durchführung von Mutter-/Vater-Kind-Kuren auf der Tagesordnung des Haushaltsausschusses. Schwarz-Gelb hatte eine weitere Woche Bedenkzeit erbeten, um sich intern eine Meinung über einen Antrag zu bilden, den die SPD vorgelegten hatte und von den anderen Oppositionsfraktionen unterstützt wurde.
Die schwarz-gelbe Koalition hat nun einen deutlich abgeschwächten Antrag vorgelegt und gegen die Stimmen der Opposition den konsequenten SPD-Antrag abgelehnt. Dieser bildet eins zu eins die Ergebnisse des BRH ab.
Der von Schwarz-Gelb vorgelegte Antrag, der bei Enthaltung der Opposition beschlossen wurde, erzielt lediglich einen "Placebo-Effekt", der weder den Eltern und Kindern, noch den betroffenen Kliniken hinreichend nützen wird. Dass Schwarz-Gelb dem Gesundheitsministerium mit ihrem Beschluss in der "Light-Version" eine Berichtspflicht zum 01. April 2012 aufgibt, verkennt völlig, dass nach vier Jahren nicht gesetzeskonformer Umsetzung des Rechtsanspruches für Eltern und Kinder durch die Kassen erheblich schneller gehandelt werden müsste.
Der von der SPD initiierte Antrag fordert unter anderem das Gesundheitsministerium auf, kurzfristig zu prüfen, ob künftig auch oder nur für Vorsorge- und Rehabilitationsmaßnahmen besonders qualifizierte Ärzte Mutter-/Vater-Kind-Kuren verbindlich verordnen können sollten. Dagegen enthält der CDU/FDP-Antrag keinerlei klare Vorgaben, um die Situation der Betroffenen Mütter, Väter, Kinder und Kliniken zeitnah zu verbessern. Nur durch kurzfristig wirksames verbindliches Handeln würde allerdings die Praxis der Krankenkassen gestoppt werden, Mutter-Vater-Kind-Kuren auch künftig als Sparstrumpf zu missbrauchen.
Eines steht fest: Der Koalition fehlte schlicht und einfach der Mut, im Haushaltsausschuss die Empfehlungen des Bundesrechnungshofes eins zu eins umzusetzen und sich unmissverständlich für die betroffenen Mütter, Väter und Kinder, aber auch die Klinikbetreiber und Mitarbeiter einzusetzen. Der von der Koalition beschlossene Antrag lässt durch seinen Langmut gegenüber Kassen, medizinischem Dienst und dem Ministerium einmal mehr die deutlich klientelorientierte Handschrift der FDP erkennen.