Die SPD begrüßt die Entscheidung des Bundesrates, die Pläne der Bundesregierung zur Neufassung des Abfallrechts zu korrigieren und die kommunale Zuständigkeit für die Hausmüllentsorgung sicherzustellen.
Der Bundesrat fordert, dass gewerbliche Sammlungen künftig nur möglich sind, wenn private Haushalte ihren Müll auf freiwilliger Basis ohne vertragliche Bindungen zur Verfügung stellen. Gewerbliche Abfallsammlungen dürfen öffentlich-rechtliche Entsorger nicht gefährden.
Der Bundesrat hat sich in seiner Stellungnahme ausdrücklich am Altpapierurteil des Bundesverwaltungsgerichtes orientiert. Ähnlich wie die SPD-Bundestagsfraktion, argumentiert die Mehrheit der Bundesländer, dass dieses Urteil Klarheit und Planungssicherheit gebracht hat und europarechtskonform ist. Die geplante Hinwendung der Bundesregierung zu einer stärkeren Privatisierung der Hausmüllentsorgung lehnt der Bundesrat ab.
Die SPD-Bundestagsfraktion fordert Union und FDP auf, bei den anstehenden Beratungen im Bundestag, den Änderungsvorschlägen des Bundesrates bezüglich der gewerblichen Sammlungen und der Überlassungspflichten zuzustimmen.