Pressemitteilung

Kommunalwahlrecht für alle ermöglichen

Anlässlich der ersten Beratung eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 28, Absatz 1) erklärt der innenpolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion Dieter Wiefelspütz:

Das Grundsatzprogramm der SPD fordert seit 1989, Ausländerinnen und Ausländern das kommunale Wahlrecht zu geben. Im Regierungsprogramm der SPD 2009 - 2013 haben wir unsere Auffassung bekräftigt, allen Ausländerinnen und Ausländern, die seit mindestens sechs Jahren in Deutschland leben, das kommunale Wahlrecht zu gewähren. Wir haben deshalb jetzt den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 28, Absatz 1) eingebracht, erklärt Dieter Wiefelspütz.

 

Das Grundsatzprogramm der SPD fordert seit 1989, Ausländerinnen und Ausländern das kommunale Wahlrecht zu geben. Personen, die die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Gemeinschaft besitzen, sind seit 1992 bei Kommunalwahlen wahlberechtigt. Ein Kommunalwahlrecht für alle Ausländerinnen und Ausländer erfordert eine weitere Änderung des Grundgesetzes, die nur mit Zweidrittelmehrheit in Bundestag und Bundesrat beschlossen werden kann. Bereits im Jahr 1993 hatten die SPD-Mitglieder der Gemeinsamen Verfassungskommission versucht, eine solche Grundgesetzänderung herbeizuführen, was aber nicht gelang. Entsprechende gesetzgeberische Aktivitäten in den folgenden Wahlperioden sind stets an der strikten Ablehnung durch die CDU/CSU-Bundestagsfraktion gescheitert. Auch in der Großen Koalition hat die Union diesen Vorschlag nicht ernsthaft geprüft, obwohl das zwischen den Partnern vereinbart war.

 

Im Regierungsprogramm der SPD 2009 - 2013 haben wir unsere Auffassung bekräftigt, allen Ausländerinnen und Ausländern, die seit mindestens sechs Jahren in Deutschland leben, das kommunale Wahlrecht zu gewähren. Wir haben deshalb jetzt den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 28, Absatz 1) eingebracht. Der Entwurf entspricht im Wesentlichen dem Gesetzesantrag, den das SPD-regierte Land Rheinland-Pfalz am 5. September 2007 dem Bundesrat zugeleitet hatte bzw. dem Gesetzentwurf, den der Bundesrat mit rot-grüner Mehrheit schon am 26. September 1997 beschlossen hatte.

 

Durch Änderung von Artikel 28, Absatz 1 des Grundgesetzes sollen die hier lebenden Ausländerinnen und Ausländer, die nicht die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Union besitzen, nach Maßgabe von Landesrecht bei Wahlen in Kreisen und Gemeinden wahlberechtigt und wählbar sein. Zudem soll ausdrücklich klargestellt werden, dass die Einräumung des Wahlrechtes auch das Abstimmungsrecht auf kommunaler Ebene beinhaltet, wenn es diese Form direkter Demokratie in dem jeweiligen Land gibt.

 

 

 

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  • 17. Wahlperiode
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432
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