Die Kinderrechte müssen weiter gestärkt und endlich in der Verfassung verankert werden. Der neue Vorstoß des Aktionsbündnisses „Kinderrechte ins Grundgesetz“ ist grundsätzlich zu begrüßen. Die Abwehrreaktionen der Bundesregierung gegen ein solches Vorhaben sind nicht nachvollziehbar.

Es ist wichtig, dass Deutschland jüngst das Fakultativprotokoll zum Individualbeschwerdeverfahren ratifiziert hat. Kinder haben bald die Möglichkeit, vor dem UN-Ausschuss für die Rechte des Kindes Beschwerde einzulegen, wenn alle innerstaatlichen Rechtswege ausgeschöpft sind. Aber dieser Schritt reicht nicht aus.

Die Rechte von Kindern und Jugendlichen müssen auch im Grundgesesetz gestärkt werden. Das ist keine Symbolpolitik, sondern wäre ein wichtiges Signal an den Gesetzgeber, die Justiz und Behörden. Die SPD-Bundestagsfraktion plant in Kürze eine eigene Gesetzesinitiative im Bundestag.

Am Internationalen Tag der Kinderrechte am 20. November wird weltweit der Geburtstag der UN-Kinderrechtskonvention gefeiert. Die Kinderrechtekonvention der Vereinten Nationen ist ein völkerrechtlich verbindliches Abkommen und besagt, dass bei allen Maßnahmen, die Kinder betreffen, das Kindeswohl vorrangig zu berücksichtigen ist. Die Konvention wurde vor 23 Jahren von der UN-Generalversammlung verabschiedet.