Pressemitteilung

Ein guter Tag für die Filmförderung in Deutschland

Anlässlich der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes zur Filmförderabgabe erklären der Sprecher der Arbeitsgruppe Kultur und Medien Siegmund Ehrmann und die zuständige Berichterstatterin der SPD-Bundestagsfraktion Angelika Krüger-Leißner:

Die SPD appelliert an die betroffenen Kinos, nach der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes nunmehr die Filmabgabe ohne Vorbehalte zu leisten, sagen Siegmund Ehrmann und Angelika Krüger-Leißner. Zudem sollte die Klägerseite von weiteren rechtlichen Schritten absehen.

 

Erleichtert hat die SPD-Bundestagsfraktion die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes zur Kenntnis genommen, das Filmförderungsgesetz (FFG) für rechtmäßig zu erklären. Damit hat das Gericht die Klage einiger großer Kinobetreiber endgültig abgewiesen, die eine fehlende Abgabegerechtigkeit in der Filmförderung beanstandet hatten. Die ursprüngliche Kritik der Richter hatte der Deutsche Bundestag bereits mit der sogenannten Kleinen Novelle des FFG im Jahr 2010 aufgegriffen und entkräftet. Mit diesem Urteil wird die mit der Kleinen Novelle erreichte gesetzliche Zahlungsverpflichtung für alle bestätigt.

 

Die SPD appelliert eindringlich an die betroffenen Kinos, nunmehr die Filmabgabe ohne Vorbehalte zu leisten. Zudem fordern wir die Klägerseite auf, von weiteren rechtlichen Schritten abzusehen. Statt dessen sollte sie gemeinsam mit der gesamten Filmbranche alle Anstrengungen unternehmen, um die solidarische Grundlage der Filmförderung zu erneuern.

 

Der Weg ist nun frei für einen Neuanfang. Die SPD wird diesen Prozess nach Kräften unterstützen.

 

Die Filmabgabe wird im Rahmen des Filmförderungsgesetz (FFG) von Kinobetreibern, der Videowirtschaft und Fernsehveranstaltern an die Filmförderungsanstalt (FFA) entrichtet. Die Förderung des Films durch die FFA ist ein wichtiger Teil der Filmförderung in Deutschland.

 

 

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  • 17. Wahlperiode
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204
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