Für mehr Verbrauchertransparenz wollte sich Schwarz-Gelb laut Koalitionsvertrag einsetzen, aber die Antwort auf unsere Kleine Anfrage zur "Kennzeichnung des Einsatzes von gentechnisch veränderten Organismen in der Lebensmittelproduktion" zeigt mehr offene Fragen als Antworten. So gibt es bisher keinerlei Überlegungen, wie Verbraucherinnen und Verbraucher bei der angekündigten "Prozesskennzeichnung" unterscheiden können zwischen solchen Lebensmitteln, zu deren Erzeugung gentechnisch veränderte Pflanzen eingesetzt wurden und solchen, die Zusatzstoffe, Aromen, Enzyme oder ähnliche enthalten, die mit Hilfe gentechnischer Verfahren hergestellt wurden. Wer wirklich Transparenz für die Verbraucherinnen und Verbraucher schaffen will, muss diese wichtigen Informationen aber verständlich und auf einen Blick erkennbar machen.
Dass es Schwarz-Gelb nicht wirklich um Transparenz geht sondern um Verwirrung, Verschleierung und Verbreitung der Grünen Gentechnik wird deutlich an den Reaktionen auf die aktuellen Saatgutverunreinigungsfälle: Wenn die zuständige Berichterstatterin der FDP Schwellenwerte für Verunreinigungen im Saatgut fordert, dient dies nicht der Transparenz sondern der Vertuschung, und wer unsauber mit Saatgut umgeht, wird nicht belangt sondern mit der Legalisierung seines Fehlverhaltens belohnt.
Saatgut ist das erste Glied der Lebensmittelkette. Wer hier Verunreinigungen duldet oder gar legalisiert und für Lebensmittel eine undifferenzierte Prozesskennzeichnung fordert, der will mit einer Doppelstrategie die Grüne Gentechnik gegen den Willen der Verbraucher durchsetzen: Zum Einen soll eine verwirrende Kennzeichnung die Nachfragemacht der Verbraucher brechen und den Eindruck erzeugen, dass sie keine Wahl haben und zum Anderen kann eine stetig steigende Zahl von Verunreinigungsfällen dafür sorgen, dass es irgendwann tatsächlich keine Wahl mehr gibt.
Die Antwort der Bundesregierung bestätigt auch, dass Anbieter bereits jetzt die Möglichkeit haben, den Einsatz von Zusatzstoffen, Vitaminen Aromen oder Enzymen, die mit Hilfe gentechnischer Verfahren hergestellt wurden, zu kennzeichnen. Um so erstaunlicher ist es, dass die Vertreter aus der Futtermittelwirtschaft oder Lebensmittelwirtschaft, die hier ein Transparenzdefizit bemängeln, nicht mit gutem Beispiel voran gehen und freiwillig kennzeichnen. Außerdem bestätigt die Bundesregierung, dass es insbesondere die Futtermittelwirtschaft selbst war, die die sich dafür eingesetzt hat, dass diese Stoffe von der Kennzeichnungspflicht ausgenommen werden.
Belastbare Berechnungen, wie viel Prozent der Lebensmittel gekennzeichnet werden müssten, wenn die mit Hilfe gentechnischer Verfahren hergestellten Zusatzstoffe, Vitamine, Aromen und Enzyme kennzeichnungspflichtig würden, sind der Bundesregierung nicht bekannt. Somit erweisen sich die aus interessierten Kreisen gestreuten und sich gegenseitig überbietenden Zahlen als reine Spekulation.