Das staatliche Glücksspielmonopol ist eine wichtige Voraussetzung für die Suchtprävention. Es ist deswegen grundsätzlich zu begrüßen, dass sich die Länder am Ende noch auf Eckpunkte für einen neuen Staatsvertrag geeinigt haben.

Das Verhalten einiger schwarz-gelb regierter Länder in den Verhandlungen für einen neuen Staatsvertrag war jedoch beschämend. Die schwarz-gelbe Landesregierung in Schleswig-Holstein wollte und will das staatliche Glücksspielmonopol brechen. Kubicki und Kollegen wollen keinen bundesweiten Rahmen mehr für Glücksspiel und damit auch keine Grenzen für die Ausbreitung von Glücksspielsucht. Sie wollen ungezügelten Wettbewerb um Süchtige in Deutschland und sie wollen die Voraussetzung dafür schaffen, dass möglichst viele Menschen zusätzlich mit dem Glücksspiel beginnen. Die Landesregierungen in Bayern, Hessen und Sachsen haben diesen Kurs lange unterstützt.

Laut der aktuellen PAGE-Studie gibt es fast 500.000 pathologische Glücksspieler in Deutschland und laut der Studie "Frühe Intervention beim pathologischen Glücksspielen" haben rund 40 Prozent der pathologischen Glücksspieler über 10.000 Euro an Schulden angehäuft. Glücksspiel im Suchtstadium ist gekennzeichnet durch Kontrollverlust, exzessives Spielen und Geldbeschaffung, Persönlichkeitsveränderung, Straftaten, Schuldgefühle und sozialen Abstieg - oft auch für die Familie der Betroffenen. Wer sich wie die Kieler Landespolitiker von der Lobby in Luxushotels einladen lässt, um "in einem sehr exklusiven Kreis die Weichen für die Zeit eines politisch liberalisierten Marktes für Sportwetten und Online-Poker zu stellen", dem ist das offensichtlich egal.

Der neue Staatsvertrag muss die klare Zielrichtung der Suchtprävention haben, wenn er mit EU-Recht vereinbar sein soll. Die Länder sind gefordert, diese Vorgabe des Europäischen Gerichtshofes bei der Entwicklung des neuen Staatsvertrages umzusetzen, um das Glücksspielmonopol zu erhalten. Eine herausragende Rolle muss dabei auch der Jugendschutz spielen. Es ist deswegen zu begrüßen, dass eine ergänzende Anhörung zu den bisher vorgestellten Eckpunkten vorgesehen ist.

Auf Bundesebene müssen wir nun rasch zu strengeren Vorschriften für die Geldspielautomaten kommen. Dies ist nicht nur ein notwendiger Beitrag zum Jugendschutz und zur Prävention von Glücksspielsucht, sondern auch die Vorgabe des Europäischen Gerichtshofes im Sinne eines kohärenten Gesamtsystems zur Prävention von Glücksspielsucht.