Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat mit seinem Urteil zur Berücksichtigung der Beschäftigungszeiten vor dem 25. Lebensjahr für die Länge der Kündigungsfristen die Weichen richtig gestellt. Nach Auffassung des EuGH gibt es keine sachlichen Gründe für eine abweichende Regelung im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB). Die Regelung verstößt daher gegen das Diskriminierungsverbot aus Gründen des Alters.
Spannend ist nun, ob sich die Union an das Versprechen der Bundeskanzlerin halten wird, wonach der Kündigungsschutz nicht angetastet werden soll, oder ob sich nun die Geschichte wiederholt und wie bereits 1993 zu einer generellen Verkürzung der Kündigungsfristen führt. Wir fordern die Arbeitsministerin auf, unverzüglich eine europarechtskonforme gesetzliche Regelung vorzulegen, die die Beschäftigungszeiten auch von unter 25-Jährigen berücksichtigt. Die SPD sieht sich durch die EuGH Entscheidung in ihrer bereits vor 17 Jahren gestellten Forderung zur Gleichbehandlung Jüngerer bei Kündigungsfristen bestätigt.
Bereits das Bundesverfassungsgericht hatte Anfang der 90er Jahre die unterschiedlichen Kündigungsfristen für Arbeiter und Angestellte für verfassungswidrig erklärt. Die damalige schwarz-gelbe Koalition hatte daraufhin mit dem Kündigungsfristengesetz 1993 eine Vereinheitlichung herbeigeführt. Die Änderung hatte sich nicht an dem höheren Angestelltenniveau orientiert, sondern die Fristen der Angestellten wurden gekürzt. Darüberhinaus wurde der Paragraf 622 BGB tarifdispositiv gestellt. Sachliche Gründe für die Nichtberücksichtigung der Betriebszugehörigkeit der Jahre unter dem 25. Lebensjahr für die Länge der Kündigungsfristen gab es auch zu diesem Zeitpunkt nicht.
Die jetzt generell von Arbeitgeberverbänden und Teilen der schwarz-gelben Regierungskoalition vorgebrachten Argumente gegen den Kündigungsschutz lassen nichts Gutes erwarten und sind bekannt: vermeintlich hohe Kosten, abschreckende psychologische Wirkung, zu kompliziert, unkalkulierbare Risiken für die Arbeitgeber und so weiter. All diese Behauptungen sind bislang ohne empirischen Beweis: Es gibt keinen nennenswerten Zusammenhang zwischen den Regulierungen durch das Arbeitsrecht und dem Beschäftigungserfolg einer Volkswirtschaft.
Für uns ist der Kündigungsschutz mehr als nur ein ökonomischer Wert oder ein betrieblicher Kostenfaktor. Nach einer aktuellen Umfrage der Hans-Böckler-Stiftung sprechen sich 80 Prozent der Bevölkerung für einen starken Kündigungsschutz aus. Der Kündigungsschutz gibt auch den jüngeren Beschäftigten, Sicherheit und Planungsmöglichkeiten. Deshalb wollen wir ein wirkungsvolles Kündigungsrecht, damit Arbeitnehmer ihren Arbeitsplatz möglichst behalten.