Wir begrüßen, dass sich die Koalition nach monatelangem Ringen endlich auf ein Konzept zur Neuregelung der Sicherungsverwahrung verständigt hat. Wir werden den angekündigten Gesetzentwurf der Bundesregierung aufmerksam prüfen, erklärt Christine Lambrecht.
Wir begrüßen, dass sich die Koalition nach monatelangem Ringen endlich auf ein Konzept zur Neuregelung der Sicherungsverwahrung verständigt hat. Die Sicherungsverwahrung ist auf Sexual- und Gewalttäter zu beschränken. Die nachträgliche Sicherungsverwahrung muss abgeschafft und die Möglichkeit der vorbehaltenen Sicherungsverwahrung erleichtert werden, ohne dass dies zur Regel wird.
Wir unterstützen die in den Eckpunkten enthaltene Altfallregelung. Die ansonsten durch den Wegfall der nachträglichen Sicherungsverwahrung aufgetretene Sicherheitslücke bei möglicherweise hoch gefährlichen Gewalttätern wäre nicht zu verantworten gewesen. Bei der Diskussion um die elektronische Fußfessel muss klar sein, dass dieses Instrument lediglich die "Ortung" des Betreffenden, nicht jedoch die Verhinderung von Straftaten ermöglicht.
Nun bleibt zu hoffen, dass die Fundamentalopposition der Union gegen das Konzept der Bundesjustizministerin zur Sicherungsverwahrung überwunden ist.
Wir werden den angekündigten Gesetzentwurf der Bundesregierung aufmerksam prüfen. Sollte er den gestern veröffentlichten Eckpunkten sowie den Vorgaben des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) entsprechen, werden wir das Gesetzgebungsverfahren unterstützen