Mit unserem Antrag zur Anhebung der Regelaltersgrenze auf 67 Jahre stellen wir die Bundesregierung dort, wo sie blank ist: Bei der wirklichen Welt der Menschen. Die Anhebung des Rentenalters ist ein Paradebeispiel dafür. Statt Lösungen zu entwickeln, wie die Beschäftigten tatsächlich bis zum Renteneintritt erwerbstätig sein können, versucht die Bundesregierung das Trugbild einer heilen Arbeitswelt zu erzeugen. Das Gegenteil ist Realität: Ältere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer vor dem Ruhestand sind in hohem Maße von prekärer Beschäftigung, Arbeitslosigkeit, körperlichen und gesundheitlichen Einschränkungen betroffen, was oft zu einem unfreiwillig frühen Eintritt in die Rente mit finanziellen Verlusten führt.
Im Rentenzugang des Jahres 2009 gingen 41,3 Prozent der Männer und sogar 48,9 Prozent der Frauen in eine Altersrente mit Abschlägen. Weitere 34 Prozent der Versicherten, gehen aus passiver Versicherung in Rente. Das bedeutet, dass eine große Gruppe vor dem Ruhestand weder erwerbstätig ist noch Lohnersatzleistungen bezieht. Dies verdeutlicht: Erwerbsaustritt und Renteneintritt liegen immer noch weit auseinander.
Wir wollen, dass ein nahtloser Übergang aus dem Erwerbsleben in eine abschlagsfreie Rente zur Regel wird. Das erreichen wir nur, wenn wir die Arbeitsbedingungen verbessern und mehr flexible Übergänge in die Rente schaffen.
Die SPD hat dafür gesorgt, dass mit der Verankerung der Überprüfungsklausel im RV-Altersgrenzenanpassungsgesetz die Aussetzung der Rente mit 67 möglich bleibt. Denn: Nur nach einer ernsthaften Analyse der Beschäftigungssituation Älterer ist die Anhebung vertretbar. Der von der Bundesregierung vorgelegte Bericht leistet allerdings genau dies nicht und bietet Sprechblasen statt Lösungen. So heißt es: "Die Alten sind jung wie nie.", um daraus zu folgern: "Die Bundesregierung hält an der beschlossenen Anhebung der Regelaltersgrenze fest. Die Anhebung des gesetzlichen Renteneintrittsalters ist vertretbar und bleibt notwendig".
Daher müssen wir die Bundesregierung an ihre Verantwortung gegenüber den Menschen erinnern. Die Voraussetzungen für den Einstieg in die Rente mit 67 im Jahre 2012 sind noch nicht gegeben - er ist jetzt nicht vertretbar und darf daher nicht erfolgen. Nach Vorlage des nächsten Berichts im Jahre 2014 muss erneut entschieden werden, ob der Einstieg in die Anhebung des Renteneintrittsalters dann möglich ist. Wir fordern die Bundesregierung dazu auf, einen Gesetzentwurf vorzulegen, der die Rente mit 67 aussetzt und gewährleistet, dass die Anhebung des Rentenalters erst beginnt, wenn die rentennahen Jahrgänge, also die 60 bis 64-jährigen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, mindestens zu 50 Prozent versicherungspflichtig beschäftigt sind.
Um dies zu erreichen, ist die Bundesregierung dazu aufgefordert ein Gesamtkonzept zu erarbeiten, dass dazu geeignet ist, die Voraussetzungen für die Anhebung der Regelaltersgrenze zu schaffen. Dazu gehören Maßnahmen, die
- Leistungsgeminderte Beschäftigte besser schützen und den Altersübergang flexibler gestalten: Unter anderem die Fortsetzung der im Jahr 2009 ausgelaufenen geförderten Altersteilzeit und die Weiterentwicklung der Teilrente.
- die Absicherung des Erwerbsminderungsrisikos verbessert, denn Erwerbsminderung stellt ein zentrales Risiko für Altersarmut dar. Dazu wollen wir die Zurechnungszeiten um zwei Jahre verlängern.
- Altersarmut vermeiden: Bis zu dem Zeitpunkt, bis zu dem ein allgemeiner gesetzlicher Mindestlohn durchgesetzt ist, wollen wir mit der Rente nach Mindestentgeltpunkten kleine Renten höher bewerten.
Damit diese Maßnahmen tatsächlich Wirkung vor der Erhöhung des Rentenalters entfalten können, die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung sich deutlich erhöht und mehr Menschen einen abschlagsfreien Rentenzugang ermöglicht wird, ist aber zunächst die Aussetzung der Rente mit 67 unumgänglich.