Anja Troff-Schaffarzyk, zuständige Berichterstatterin:

Der Bundestag hat gestern eine Änderung des Allgemeinen Eisenbahngesetzes beschlossen. Damit gibt es eine gute Grundlage, um einen echten Ausgleich zwischen dem Schutz von Eisenbahninfrastruktur und kommunalen Interessen, etwa für Wohnungsbau, zu schaffen.

"Der rechtliche Rahmen sowohl für die Entwidmung und den Erhalt von Bahnflächen ist mit dem geänderten Gesetz nun sauber abgesteckt. Wir bleiben dabei, Eisenbahninfrastruktur liegt weiterhin grundsätzlich im überragenden öffentlichen Interesse. In den letzten Jahrzehnten kam es mitunter zu Fehleinschätzungen, wenn angenommen wurde, dass an einer zeitweise ungenutzten Bahnstrecke dauerhaft kein Bedarf für eine Reaktivierung mehr bestehen würde. In vielen wachstumsstarken Regionen haben wir jedoch gesehen, dass der Bedarf an Schienenverkehrskapazitäten wieder steigt, sei es im Personenverkehr, im Güterverkehr oder im Baulogistikverkehr.

Wir schaffen einen echten Interessenausgleich. Wenn absehbar ist, dass eine ehemals dem Bahnverkehr gewidmete Fläche nicht wieder ihrem ursprünglichen Zweck dienen kann, dann kann das Grundstück entwidmet und anderweitig genutzt werden. Mehr als 100 Projekte, sehr viele davon dringend benötigter Wohnungsbau, stehen derzeit auf Stopp. Das ändern wir jetzt. Und mit der Altfallregelung können bereits begonnene Freistellungsverfahren nach der alten Rechtslage zum Abschluss gebracht werden."