Die Drogenbeauftragte Dyckmans wird sich vermutlich zu Weihnachten ihre Übersiedlung ins Wirtschaftsministerium wünschen. Anders kann man ihr fragwürdiges Engagement in der Suchtprävention nicht nachvollziehen.
Das im bisherigen Staatsvertrag enthaltene Glücksspielverbot im Internet muss erhalten bleiben. Gerade vom Internetglückspiel geht wegen der fehlenden sozialen Kontrolle der Spielenden und der bargeldlosen Zahlung eine besonders große Suchtgefahr aus. Die Bundesregierung bestätigt in der Antwort auf eine Kleine Anfrage der SPD-Bundestagsfraktion, dass das Internetglücksspiel ein "besonderes Suchtpotenzial" hat. Es ist völlig illusorisch zu glauben, dass eine von "Spielerschutz und Suchtprävention" begleitete Freigabe ein Beitrag zur Suchtbekämpfung sei. Die bestmögliche Suchtprävention in diesem Bereich bleibt das Verbot, selbst wenn es - wie jedes Verbot - von manchem auch umgangen wird.
Wir bezweifeln, dass eine Öffnung des Marktes für Sportwetten der Suchtprävention und der Bekämpfung von Spielsucht dienen kann. So weist der Suchtbericht 2009 zu Recht darauf hin, dass sich unter anderem im Bereich der Sportwetten die größte Anziehungskraft für Glücksspielsüchtige findet. Statt einer Öffnung und Erweiterung dieses Marktes vorauseilend ihren Segen zu geben, sollte bei der Suchtbeauftragten eigentlich die Prävention an erster Stelle stehen.
Eine Liberalisierung des Glücksspielmarktes wird nicht vom Urteil des Europäischen Gerichtshofes verlangt. Gefordert ist eine Stärkung der Suchtprävention und Suchtbekämpfung. Diese muss im Mittelpunkt der Verhandlungen über die Neuordnung des Glücksspielstaatsvertrages stehen.