Nun ist die Bundesregierung gefordert zu liefern. Einhelliges Urteil der Experten der Anhörung am 19. September 2011 war, dass es eine Lösung für das Problem der sogenannten verwaisten und vergriffenen Werke geben muss. Diese Regelung muss sich zudem nicht an den Vorschlägen der Europäischen Kommission orientieren. Ganz im Gegenteil: Es wäre vielmehr wichtig, wenn ein wichtiges Land wie Deutschland mit konkreten Lösungsvorschlägen voranschreitet. Zumal der Richtlinienvorschlag der Europäischen Kommission ausdrücklich nationale Regelungen zulässt. Längst haben andere Staaten das Problem erkannt und entsprechende Regelungen initiiert.
Doch die Bundesregierung macht nichts. Während sie weiter abwartet, entwickelt sich die digitale Welt dynamisch weiter. Anbieter wie Google treiben die kommerzielle Nutzung digitaler Kulturgüter voran. Die Digitalisierung und der damit verbundene öffentliche Zugang zu Kulturgütern, insbesondere des schriftlichen Kulturerbes sind eine wichtige kulturpolitische Aufgabe. Die Rechtsunsicherheit für Bibliotheken, die Vertreter der Rechteinhaber, Archive, Rundfunkanstalten und die Wirtschaft beim Umgang mit vergriffenen und verwaisten Werken, also Werke, deren Urheber oder Rechtsinhaber nicht oder nur sehr schwer ermittelt werden können, muss beendet werden. Um verwaiste Werke, die ein wichtiger Teil unseres kulturellen Erbes sind, für nichtgewerbliche und kommerzielle Zwecke auch in digitaler Form nutzen zu können, bedarf es einer gesetzlichen Regelung.
Die SPD hat dazu einen Vorschlag unterbreitet. Die Bundesregierung hingegen legt die Hände in den Schoß und wartet ab, bis der Zug abgefahren ist. Wir fordern die Bundesregierung auf, zeitnah einen Gesetzentwurf zur Problematik der verwaisten und vergriffenen Werke vorzulegen und sich auf europäischer Ebene für Regelungen im Sinne des Gemeinwohls einzusetzen.