Sabine Poschmann, Beauftragte für Mittelstand und Handwerk:

Der Bundestag hat gestern die Novelle des Schornsteinfegerhandwerkgesetzes beschlossen. Damit wird der faire Wettbewerb gefördert und die Umsetzung des Gesetzes in den Ländern verbessert.

„Bei der Verwaltung der Kehrbezirke wird nun klargestellt, dass Ausschreibungen gesammelt zur Neubesetzung von Bezirken genutzt werden können. Auf diese Weise wird eine lückenlose Besetzung der Kehrbezirke gewährleistet und der Prozess verschlankt. Zudem wollen wir die Kehrbuchdaten besser schützen. Dazu werden die Anforderungen an die Übergabe der Kehrbuchdaten konkretisiert. Gleiches geschieht mit den Pflichten, die für die Übergabe von Bezirken an Nachfolger gelten. Diese Maßnahmen helfen sowohl den Ländern als auch der Schornsteinfegerbranche.

Das Schornsteinfegerhandwerk genießt großes Vertrauen in der Bevölkerung. Vereinzelt gibt es aber Fälle, in denen Bezirksschornsteinfeger ihre Stellung ausgenutzt und sich die von ihnen eingebauten Öfen gegenseitig abgenommen haben. Daher haben wir bei der Abnahme von Anlagen nachgeschärft. Schon bislang durften diese nicht abgenommen werden, wenn der Schornsteinfeger selbst oder einer seiner Mitarbeiter den Ofen eingebaut hatten. Wir weiten dieses Abnahmeverbot nun auf die Angehörigen des Schornsteinfegers aus, um verwandtschaftliche oder nachweislich wirtschaftliche Verflechtungen auszuschließen. Auf diese Weise wird der faire Wettbewerb zwischen den Gewerken ebenso gestärkt wie das Vertrauen der Bürger in die Neutralität des Schornsteinfegers.“