Pressemitteilung

Bundesregierung verschenkt Milliarden und sorgt für Straffreiheit von Steuersündern

Zur Antwort der Bundesregierung auf eine schriftliche Frage über die Höhe der im Rahmen des deutsch-schweizerischen Steuerabkommens zu versteuernden Gelder erklärt die Sprecherin der Arbeitsgruppe Verteilungsgerechtigkeit und soziale Integration der SPD-Bundestagsfraktion Hilde Mattheis:

Die Bundesregierung hat es dem Wohlwollen und den Interssen der bei den Verhandlungen laufend konsultierten „Schweizerischen Bankiervereinigung“ überlassen vorzugeben, welche Gelder in welcher Höhe und wie besteuert werden sollen. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung auf eine schriftliche Frage an sie deutlich hervor, erklärt Hilde Mattheis.

 

Die Bundesregierung hat es dem Wohlwollen und den Interessen der bei den Verhandlungen laufend konsultierten "Schweizerischen Bankiervereinigung" überlassen vorzugeben, welche Gelder in welcher Höhe und wie besteuert werden sollen. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung auf eine schriftliche Frage an sie deutlich hervor.

 

Damit handelt sie anders als die USA, deren Vertrauen in die Schweizer Banken zurecht begrenzt ist. Nachdem die USA 2008 gegen Schweizer Banken Ermittlungen aufgenommen hatten, haben Kundenberater der Schweizer Bank UBS - in der Hoffnung nicht erwischt zu werden - Gelder von ihrer zu anderen Schweizer Banken transferiert.

 

Deshalb fordert die SPD zurecht, dass das Steuerabkommen mit der Schweiz neu verhandelt werden muss. Das Abkommen muss auf der Basis zuverlässiger Informationen über die Anzahl und Höhe der auf Schweizer Banken lagernden Gelder deutscher Staatsbürger zu einer gerechten Nach- und künftigen Versteuerung führen. Nur so kann Steuergerechtigkeit sichergestellt und können Steuergeschenke in Milliardenhöhe verhindert werden.

 

Das Abkommen darf nicht dazu führen, dass unter Verletzung hoheitlicher und rechtsstaatlicher Grundsätze gemeinschaftsschädigende Straftaten und daran beteiligte Straftäter entlastet werden.

 

Das Abkommen muss nach den Vorgaben der EU-Zinsrichtlinie ausgehandelt werden und soll einen künftigen "automatischen Informationsaustausch" zwischen den Ländern garantieren, wie ihn auch die USA durchgesetzt haben.

 

 

 

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