Ausgerechnet bei der notwendigen Verbesserung des Anlegerschutzes in Deutschland offenbart sich erneut die Handlungsschwäche der schwarz-gelben Bundesregierung.
Bereits Anfang März 2010 legte Bundesfinanzminister Schäuble detaillierte Eckpunkte für eine stärkere Regulierung vor und kündigte einen Kabinettsbeschluss noch in der ersten Jahreshälfte 2010 an. Doch während sich Bundesverbraucherministerin Aigner auf öffentliche Äußerungen zu bestehenden Missständen beschränkte, machte sich Bundeswirtschaftsminister Brüderle die Kritik einiger Finanzmarktakteure an den vorgesehenen Neuregelungen zu eigen. Angesichts eines monatelangen Ressortstreits sah sich die Regierungskoalition genötigt, die geplanten Maßnahmen gegen missbräuchliche Wertpapier- und Derivategeschäfte noch vor der parlamentarischen Sommerpause durch eine Fraktionsinitiative zu regeln. Und jetzt verschiebt die Bundesregierung die überfällige Regulierung des Grauen Kapitalmarkes trotz einer angeblichen inhaltlichen Einigung auf einen späteren - nunmehr dritten - Gesetzentwurf.
Die Reaktion der Koalitionäre auf diesen Umgang mit dem Thema Anlegerschutz ist bezeichnend für den Zustand der schwarz-gelben Regierung: Die FDP freut sich zusammen mit Lobbyvertretern über eine erfolgreiche Entschärfung der ursprünglichen Pläne von Minister Schäuble. Die CSU bezweifelt bereits vor der Beschlussfassung des Gesetzgebers die Wirksamkeit der kommenden Neuregelungen und kündigt deren Überprüfung an. Und die CDU kann kaum ihre eigene Enttäuschung über den Minimalkonsens der Regierung kaschieren.
Jetzt sind die Länder aufgefordert, sich bei der Beratung des Regierungsentwurfs im Bundesrat zu einem wirksamen Verbraucherschutz in Deutschland zu bekennen. Sie sollten die Forderung der SPD unterstützen, auch den Grauen Kapitalmarkt in diesem Gesetzgebungsverfahren zu regulieren. Vor allem aber müssen die Länder Stellung beziehen zu den jüngsten Plänen der Bundesregierung, die Aufsicht für den Vertrieb von Produkten des Grauen Kapitalmarktes bei den Gewerbebehörden zu belassen. Der Bundesgesetzgeber braucht Klarheit darüber, ob die von der Union hierzu geforderte Aufstockung und Qualifizierung des kommunalen Personals gewährleistet ist.