Pressemitteilung

Auch Anhebungen des Grundfreibetrages müssen gegenfinanziert werden

Zu den neuesten Berechnungen des Bundesfinanzministeriums zur Entwicklung des einkommensteuerlichen Grundfreibetrags erklärt der stellvertretende Vorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion Joachim Poß:

Die SPD wird sich natürlich einer begründeten und verfassungsrechtlich gebotenen Erhöhung des Grundfreibetrags in der Einkommensteuer nicht verweigern. Sozialdemokratisch geführte Bundesländer und das Land Baden-Württemberg haben vorgeschlagen, dafür den Spitzensatz bei der Einkommensteuer anzuheben. Das wäre ein gangbarer Weg, vorgeschriebene Erhöhungen des Grundfreibetrags zu finanzieren, erklärt Joachim Poß.

 

Die SPD wird sich natürlich einer begründeten und verfassungsrechtlich gebotenen Erhöhung des Grundfreibetrags in der Einkommensteuer nicht verweigern.

 

Auch nach den neuesten Berechnungen des Bundesfinanzministeriums bleibt es jedoch dabei: Die Anhebung des Grundfreibetrages ist eine dauerhafte Erhöhung des strukturellen öffentlichen Defizites; sie kann nur dann durchgeführt werden, wenn sie durch entsprechende dauerhafte Entlastungen in den Haushalten des Bundes und der Länder gegenfinanziert wird.

 

Sozialdemokratisch geführte Bundesländer und das Land Baden-Württemberg haben in einer Entschließung im Bundesrat vorgeschlagen, dafür den Spitzensatz bei der Einkommensteuer anzuheben. Das wäre ein gangbarer Weg, vorgeschriebene Erhöhungen des Grundfreibetrags zu finanzieren.

 

 

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  • 17. Wahlperiode
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