Anerkennungsgesetz: Nachbesserungen notwendig
Beim Entwurf für das Anerkennungsgesetz gibt es noch erheblichen Nachbesserungsbedarf. Wir fordern Verbesserungen, damit das Gesetz einen starken Beitrag für die Integration und zur Bekämpfung des Fachkräftemangels leistet, erklärt Swen Schulz.
Beim Entwurf für das Anerkennungsgesetz gibt es noch erheblichen Nachbesserungsbedarf. Das hat die Sachverständigenanhörung deutlich gemacht. Zwar ist das Gesetz ein Schritt in die richtige Richtung, doch alle Sachverständigen haben Änderungen gefordert.
Dabei geht es vor allem um Verbesserungen bei der Beratung und Unterstützung von Personen mit ausländischen Abschlüssen, damit sie erfolgreich in den Beruf eintreten können, um die Bereitstellung und Förderung von Anpassungslehrgängen, die Sicherstellung von einheitlichen Verfahren und um ein geeignetes Wissensmanagement. Kritisiert wurde auch das weiterhin bestehende Dickicht verschiedener Regelungen für einzelne Berufe sowie die daraus resultierenden Ungerechtigkeiten und die fehlende finanzielle Unterlegung des Gesetzentwurfes.
Die SPD-Fraktion hat bereits in der ersten Lesung des Gesetzentwurfes auf diese Punkte hingewiesen. Wir werden die Forderungen der Sachverständigen aufgreifen und als konkrete Verbesserungsvorschläge in die parlamentarischen Beratungen einbringen. Wir fordern, dass dieses Gesetz verbessert wird, damit es einen starken Beitrag für die Integration und zur Bekämpfung des Fachkräftemangels leistet. Ganz ausdrücklich sind wir zu Gesprächen bereit, damit wir schließlich gemeinsam ein gutes Gesetz verabschieden können.